HUDE - HUDE/EB/RED - Kurt Bisanz bleibt Erster Vorsitzender der Wählergemeinschaft LBfH. Er wurde in der Jahresmitgliederversammlung in der Gaststätte Burgdorf wiedergewählt. Auch Kassenwart Gerold Sanders und Schriftführer Günter Budde sowie dessen Stellvertreter Olaf Budde wurden bestätigt. Als Kassenprüfer fungieren Enno Wiechmann und Uwe Düßmann. Dies teilte Bisanz nach der Versammlung mit.

In der Versammlung beschäftigte sich die LBfH zudem mit der geplanten Ansiedlung eines Discounters an der Ecke Breslauer Straße/Hohe Straße in Hude-Süd. „Nach einem längeren Austausch von Argumenten“, so Bisanz, „war die Mehrheit der Meinung, dass nach der von CDU und SPD gewollten Ansiedlung des Discounters Lidl an der Parkstraße, was in vielerlei Hinsicht schon problematisch genug ist, nicht auch noch ein fünfter Grundversorger mit fast 700 Quadratmetern Verkaufsfläche dort angesiedelt werden darf“.

Ein solches Vorhaben gehe zwangsläufig zu Lasten der schon vorhandenen Einkaufsmärkte und dessen Personal, so die LBfH, „gar nicht zu reden von den Grundversorgern an der Schützenstraße, deren Existenzende damit programmiert wäre“.

Hinzu komme die Tatsache, dass dieses als „allgemeines Wohngebiet“ im Flächennutzungsplan ausgewiesene Gebiet im Boden und Grundwasser ganz erheblich vorbelastet ist, was zuletzt im Jahre 1992 zur Ablehnung einer Wohnbebauung selbst auf einer benachbarten Fläche geführt hat. Außerdem sei die durch Schwerlastverkehr schon stark belastete Hohe Straße im Kurvenbereich schwierig verkehrlich zu erschließen. Die LBfH verweist auf „einen auf der anderen Straßenseite häufig von LKW angefahrenen Betrieb“ (damit dürfte wohl das Domo-Werk gemeint sein) sowie auf die an der weiterführenden Heinrich Dreyer-Straße gelegenen Amazone-Werke. Zur Folge hätte dies auch, so die LBfH, dass die ohne befestigten Radweg versehene Breslauer Straße – die von Schülern in beiden Richtungen häufig gekreuzt wird – die Hauptzubringerstraße für den Markt werden dürfte.

Die LBfH wird dieses Vorhaben nicht mittragen und stattdessen eine Flächennutzungsplanänderung beantragen, der diese Fläche – wie schon eine Nachbarfläche – als geschützten Landschaftsbestandteil festschreiben soll.