HUDE - Die Gemeinde soll bei der Bahn die neuesten Zahlen anfordern. Nur so könne man später Lärmschutz-Forderungen stellen.

Von Matthias Kosubek

HUDE - Wenn, wie geplant, in drei bis vier Jahren der Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven seinen Betrieb aufnimmt, wird dies auch Auswirkungen auf die Bewohner der Gemeinde Hude haben. So erwartet ein Gutachter täglich zusätzlich 36 Güterzüge auf der Bahnstrecke Oldenburg-Bremen. Da tagsüber durch den bestehenden Personen- und Güterverkehr kaum noch Zeitfenster offen sind, wird dieser Verkehr überwiegend nachts abgewickelt. Neben dem Lärm, so befürchtet Hans Sperveslage von der Aktionsgemeinschaft für Hude (AGfH), werden auch die Erschütterungen zunehmen.

Um gegenüber der Deutschen Bahn AG gegebenenfalls Lärmschutzmaßnahmen durchsetzen zu können, benötige man den aktuellen Stand der Emissionen. Die Huder Gemeindeverwaltung habe bereits im August 2003 zugesagt, die aktuellen Daten bei der Bahn anzufordern. Diese lägen aber nicht vor, habe ihm die Verwaltung mitgeteilt, so Sperveslage.

Der vorliegende Schallimmissionsplan sei überholt. Er basiert nicht auf Messungen, sondern wurde anhand der Zahl und Art der Züge errechnet. Danach gibt es auf der Strecke Oldenburg-Bremen tagsüber Durchschnittswerte von 72,3 dB (A) und nachts von 70,2 dB (A).

Diese Schalldruck-Werte überschreiten die für die Ausweisung von Baugebieten zulässigen Zahlen: bei reinen Wohngebieten 55 (Tag) bzw. 40 Dezibel (Nacht), bei allgemeinen Wohngebieten 60/45, bei Gewerbegebieten 65/50.


Zusätzlich zu diesen theoretischen Berechnungen, so die AGfH, müsse eine Überprüfung durch Messungen erfolgen. Als Ziele nannte Sperveslage auch die Aufstellung von Lärmminderungsplänen und die Überprüfung der Auswirkungen von Lärm und Erschütterungen auf die menschliche Gesundheit.

Nach der technischen Anleitung (TA) zum Schutz gegen Lärm führt die Überschreitung des Istwertes um 3 dB (A) zu Lärmschutzmaßnahmen. Dies gelte auch, wenn durch wesentliche Änderungen des Schienenverkehrs die für Baugebiete angegebenen Werte um fünf Dezibel überschritten würden. Für die Feststellung von Erschütterungen liege die Beweislast bei den Betroffenen.