HUDE - Zu einem ebenso undurchsichtigen wie vielschichtigen Thema hatte der Justizverein Landkreis Oldenburg Mitglieder und Interessierte am Montagabend in die Gaststätte Burgdorf eingeladen, um zu Aufklärung und Beseitigung von Unsicherheiten beizutragen. Drei kompetente Referenten aus unterschiedlichen Bereichen beleuchteten das Thema „Betreuung – Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung“ von verschiedenen Seiten und standen für Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Licht ins Dunkel
Der Justizverein wurde von den beiden Vorsitzenden Martin Delank und Rolf-Lothar Klawonn sowie vom Pressesprecher Götz Rohde und von Schriftführer Florian Esmann vertreten. Ziel dieser Informationsveranstaltung sei es, wie Delank erläuterte, Licht in das Dunkel dieses Themas zu bringen, welches im Laufe der letzten Jahre immer komplexer geworden sei. Vor 30 Jahren sei über die an dem Abend anstehenden Themen noch gar nicht geredet worden, aber die Zahl der Betreuungsfälle habe in den vergangenen Jahrzehnten drastisch zugenommen, das Betreuungsrecht werde immer umfangreicher.
Die rasante Entwicklung des medizinischen Fortschritts habe zur Folge, dass die Lebenserwartung der Menschen steige, dies zeige sich in einfachen Zahlen. Wurden Anfang des Jahrhunderts 0,5 % der Bevölkerung älter als 80 Jahre, sind es heute schon fünf Prozent. Die Prognosen für 2050 gehen von bis zu zwölf Prozent aus. Die Zahl der Betreuungsfälle nähert sich der Millionengrenze, die Zahl der zugelassenen Betreuer hat sich in wenigen Jahren auf etwa 170 000 verdoppelt. Mit dem Anstieg der Lebenserwartung steige auch der Verlust von Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit. Der Anteil derjenigen, die zumeist demenzbedingt entscheidungsunfähig sind, wird mittelfristig auf vier Prozent anwachsen, das wären 2,8 Millionen Menschen.
Da die Betreuung von Menschen oft viele nebeneinanderliegende Behörden betrifft, hatte der Justizverein für diesen Abend drei Referenten aus den verschiedenen Bereichen eingeladen. Mit Torsten Rückold, Rechtsanwalt und Notar, Egbert Ahlrichs vom Betreuungsverein Oldenburg-Land aus Wildeshausen und Werner Schulze, Richter am Amtsgericht Wildeshausen, konnte das breite Spektrum kompetent abgedeckt werden.
Grenzen einer Betreuung
So wurde über Inhalte und Aufgaben, aber auch über die Grenzen einer Betreuung referiert, ebenso über den verwaltungstechnischen Ablauf und die Pflichten eines Betreuers. Auch die Möglichkeiten der rechtzeitigen Vorsorge (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung/Betreuungsverfügung) wurden erläutert.
