HUDE - Im Prozess vor dem Oldenburger Landgericht gegen die vier Männer aus Salzgitter und Hannover, die unter anderem in Hude, Stuhr und Ramsloh in Supermärkte eingebrochen und dort Tabakwaren im Gesamtwert von einer halben Million Euro gestohlen haben sollen, ist es am Montag entgegen der Erwartung noch zu keinem Urteil gekommen. Stattdessen wurden die Ergebnisse von internen Rechtsgesprächen, in denen Strafobergrenzen ausgelotet worden waren, bekannt gegeben. Danach sollen gegen die drei Hauptangeklagten, die mutmaßlich die Einbrüche begangen haben, Gefängnisstrafen von bis zu dreieinhalb Jahren verhängt werden.

Einzig ein 65-jähriger Angeklagte soll noch mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Er ist in dem Verfahren als Hehler angeklagt, weil er die Beute in seinen Geschäften in Salzgitter verkauft hat. Im Gegensatz zu den übrigen Angeklagten ist er nicht vorbestraft. Die Strafobergrenzen für die drei Hauptangeklagten gelten nur, wenn sie ein glaubhaftes Geständnis ablegen. Dazu waren sie am Montag dann auch bereit.

Sie erklärten, dass das, was die Anklage ihnen vorwerfe, stimmen würde. Sie seien über die Dächer in die Märkte eingestiegen oder hätten die Dämmung aus den Eingangstüren herausgeschnitten, um keinen Alarm auszulösen. Jeweils zu dritt habe man die Tatobjekte aufgesucht, einer habe Schmiere gestanden. Um nicht über Handys geortet werden zu können, habe man mit Funkgeräten gearbeitet und sich verständigt.

Die Angeklagten wollen gut organisiert und profimäßig vorgegangen sein. Sie hätten bei den Einbrüchen sogar Handschuhe getragen, erklärte einer von ihnen. Gleichwohl waren aber an den jeweiligen Tatorten DNA-Spuren gefunden worden. Die Angeklagten hatten nämlich einen Fehler gemacht: Um auch die Bewegungsmelder in den Geschäften außer Betrieb zu setzen, hatten sie diese mit Pappe verklebt. Das aber erledigten sie ohne Handschuhe. Deswegen war ihre DNA auch an der Pappe zu finden gewesen. Am 13. Dezember soll nun das Verfahren mit einem Urteil beendet werden.