HUDE - Am 11. März 2009 stürmte ein ehemaliger Schüler die Allbertville-Realschule in Winnenden und erschoss 15 Menschen. Nach dem Amoklauf begannen politische Diskussionen über das Waffenrecht, da der 17-Jährige es geschafft hatte, sich Zugang zu den Waffen seines Vaters, eines Sportschützen, zu verschaffen.
Die Verwahrung von Wafffen ist auch ein Jahr später noch ein sensibles Thema, wie sich zuletzt in Hude zeigte. Im Zuge der Jahreshauptversammlung der Wüstinger Schützen war es zu später Stunde zu einer hitzigen Diskussion gekommen. Thema: die Waffenschränke. Etliche Schützen hatten Zweifel an der Aufbewahrung der Waffen geäußert.
Im Oktober des vergangenen Jahres war vor den Waffenschränken eine Wand eingezogen worden. Die Folge ist, dass nicht mehr direkt einsehbar ist, wer sich an den Schränken zu schaffen macht.
Der Unmut traf anscheinend einen Nerv. Weitere Schützenmitglieder beschwerten sich über eine Tabuisierung des Themas. Erster Vorsitzender Henning Freese wiegelte ab. „Es geht um einen Hinweis, darum, dass auch jeder Bescheid weiß, dass er abschließen muss. Es ist eine Aufforderung an alle, darauf zu achten.“
Laut Waffengesetz-Verordnung sind erlaubnisfreie Schusswaffen derart im Schützenheim, das heißt in einem sogenannten „nicht dauernd bewohnten Gebäude“, aufzubewahren, dass sie gegen ein Abhandenkommen gesichert sind. Das bedeutet, dass im Vereinshaus zumindest ein abgeschlossener Schrank für die Luftgewehre vorhanden sein muss. Laut Verordnung dürfen in einem „nicht dauernd bewohnten“ Schützenhaus nur bis zu drei erlaubnispflichtige Langwaffen in einem bestimmten Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden.
Der Deutsche Schützenbund weist auch darauf hin, dass der Vorstand festlegen muss, wer Zugang zu den Waffenschränken haben darf. Grundsätzlich dürfen unter 18-Jährige keinen Zugang zum Waffenschrank haben.
Im vergangenen Jahr erhielten die Schützenvereine ein Schreiben vom Landkreis, in dem noch einmal darauf hingewiesen wurde, dass die Unterbringung aller Waffen dokumentiert werden müsse und dass mit regelmäßigen Kontrollen gerechnet werden muss.
Dass die Unterbringung der Waffen genau überwacht wird, ist für die Schützenvereine kein Problem. „Das ist nachvollziehbar“, sagt Klaus Peter Wieting, Vorsitzender des Schützenvereins Hurrel. Die Regeln seien schon immer streng gewesen. Beim Hurreler Verein hat man Verständnis dafür. „Wenn man mit Waffen hantiert, muss man sie auch ordnungsgemäß wegschließen“, so Wieting.
Auch beim Schützenverein Hude werden Waffen sicher verwahrt. „Die Vorschriften werden bei uns mehr als eingehalten“, sagt der Vorsitzende Frank Auffarth.
