HUDE - Der „PC-Club 50 plus“, in dem sich ältere PC-Laien und -Experten in verschiedenen Gruppen im Kulturhof treffen, haben sich zur ersten monatlichen Vollversammlung in diesem Jahr zusammengefunden.
Auf große Resonanz stieß der Vortrag zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“, der im Rahmen der Veranstaltung auf dem Programm stand. Etwa 50 Mitglieder und Interessierte informierten sich über das Thema, auf das die ehrenamtliche Betreuerin Wiebke Kromer einging. Sie zeigte an Fallbeispielen auf, was passiert, falls Patienten nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen.
Der Experte für Familienrecht, Torsten Bruns, ging auf die Rechtslage zu diesem Thema ein und beleuchtete den Vortrag aus einer anderen Perspektive. „Je früher man anfängt, die Dinge zu regeln, desto besser ist es“, sagte er. Gemeint ist die Vorsorgevollmacht, die nach deutschem Recht eine andere Person bevollmächtigt, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Sinnvoll sei es auch, fügte Bruns hinzu, alle zwei bis drei Jahre durch eine erneute Unterschrift seinen Willen zu bezeugen. Die Vollmachtgeber müsste auf jeden Fall geschäftsfähig und der Bevollmächtigte mit der Sache einverstanden sein.
Die Patientenverfügung ist juristisch gesehen eine Willenserklärung. Bei der Erstellung solle auf jeden Fall eine entsprechende Beratungsstelle oder ein Anwalt aufgesucht werden, denn bei der Patientenverfügung handele es sich um eine rechtlich bindende Verfügung, so Bruns. Denn nur wenn Rechtssicherheit bestehe, könne nach einer Patientenverfügung gehandelt werden.
„Das große Interesse an der Veranstaltung zeigt, dass oftmals eine große Unsicherheit in Rechtsfragen besteht“, resümierte Anwalt Torsten Bruns.
