HUDE - HUDE/RED - Der Umweltausschuss der Gemeinde Hude hat in seiner jüngsten Sitzung einen Antrag der Grünen zum besseren Schutz von Wallhecken und Bäumen zunächst vertagt. In der Zwischenzeit sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, ob durch Kooperation mit anderen Gemeinden (insbesondere Ganderkesee) und mit dem Job-Center in Bookholzberg (durch so genannte Ein-Euro-Jobs) Mittel für die Pflege von Wallhecken und Bäumen freigemacht werden können.

Birte Wachtendorf (Grüne) hatte an einen Antrag der Grünen vom Mai 2004 für bessere Protektion erinnert und darauf verwiesen, dass es „in letzter Zeit vermehrt Hinweise auf schlechteren Schutz von Wallhecken“ gegeben habe. Die ökologische und das Landschaftsbild prägende Bedeutung der Wallhecken und vieler Bäume sei sehr hoch anzusiedeln. In einem Erholungsort wie Hude, der auch mit seinem alten Baumbestand werbe („Hude – zum Malen schön“) müsse der Schutz von Wallhecken und Altbaumbeständen auch einen entsprechenden Wert genießen.

Wolfram Hartrampf (SPD) schlug vor, Wallhecken für Ausgleichsmaßnahmen heranzuziehen, erntete damit aber den Widerspruch des beigeordneten Mitglieds Hans Sperveslage, der an die Artenvielfalt in Wallhecken erinnerte: „Wallhecken kann man ökologisch schon gar nicht mehr aufwerten. Das kann man vielleicht mit einem Maisacker machen.“

Der Antrag der Grünen sieht unter anderem vor, dem Erhalt von Wallhecken und ortsbildprägenden Bäumen bei der Bauleitplanung Vorrang einzuräumen, Merkblätter über Wallhecken an alle Haushalte zu verteilen und Nachpflanzungen von Bäumen festzuschreiben, falls in unvermeidbaren Fällen (Alter, Sturmschäden, Bebauung) das Fällen von Bäumen notwendig sein sollte. Außerdem solle ein Grünflächen- bzw. Grünkonzept erstellt werden.

Die Verwaltung hatte in ihrer Beschlussvorlage deutlich gemacht, dass die Haushaltssituation für zusätzlicher freiwillige Leistungen keinen Spielraum lasse. Der Bauhof (der ohnehin ein Stellendefizit hat) könne diese zusätzlichen Aufgaben nicht übernehmen. Zudem seien viele Wallhecken in Privateigentum, mithin also die Eigentümer „im Rahmen der Selbstbindung des Eigentums“ zur Pflege verpflichtet.