Hude - Ein plötzlicher Unfall, eine sich verschlimmernde Krankheit, das zunehmende Alter: Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass eine Person sich selbst nicht mehr vertreten kann und auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Das und mehr ist Thema bei einer Infoveranstaltung. Die Huder „Agenda 21-Frauen“ sowie die Seniorenbegleiter und Seniorenbegleiterinnen Hude-Wüsting laden dazu herzlich am Mittwoch, 2. Mai, um 15 Uhr in die Gaststätte Burgdorf ein.
Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und mehr werden thematisiert. Oftmals wird erst durch einen Unfall oder eine Krankheit deutlich, dass niemand dazu befugt ist, notwendige Anträge zu stellen, die Konten zu verwalten oder wichtige Entscheidungen in Bezug auf die Gesundheit zu treffen, heißt es in einer Ankündigung.
Auch Eheleute, verpartnerte Personen oder volljährige Kinder können nur mit Vollmacht, also mit einer schriftlichen Willenserklärung, oder als gerichtlich bestellte Betreuer füreinander tätig werden.
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung bieten hier die Möglichkeit, für solche Fälle Vorsorge zu treffen, den eigenen Willen für solche Lebenssituationen zum Ausdruck zu bringen, die Vertretung zu sichern und zugleich eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden.
In lockerer Vortragsrunde wird Egbert Ahlrichs, Diplom- Gerontologe und geschäftsführender Mitarbeiter des Betreuungsvereins Oldenburg Land, zu den Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht, den gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung sowie zu einer Betreuungsverfügung informieren und dabei auf Fragen eingehen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
