Hundsmühlen - Der Landkreis Oldenburg hatte es im Vorfeld über die Presse angekündigt: Seit dem 1. August heißt es für die Bewohner von rund 500 Straßen im Kreisgebiet, Mülltonnen und Gelben Sack nicht mehr vors Grundstück rollen oder legen, sondern bis an die nächstbreitere Straße. Zumutbare Strecke: bis zu 110 Meter.

Die Bewohner des Taubenweges in Hundsmühlen waren sich sicher: „Uns betrifft es ohnehin nicht, schließlich wurde unsere Wohnstraße gerade erst saniert und der Wendekreis ausgebaut.“ Umso erstaunter zeigten sich Norbert Eichstädt und seine 14 Nachbarn im Juli über die Nachricht der Kreisverwaltung, ihre Mülltonnen künftig an den Postweg karren zu müssen – aus Sicherheitsgründen. Schon zu oft war es deutschlandweit beim Zurücksetzen von Müllfahrzeugen auf engen Wegen und Straßen zu Todesfällen gekommen. Besonders betroffen: spielende Kinder und ältere Menschen.

Norbert Eichstädt beschwerte sich schriftlich beim Landkreis, weil er seine Straße, vor allem den Wendekreis, für ausreichend breit hielt. Von der Kreisverwaltung wurde der Hundsmühler auf die geltende Rechtssprechung, die Unfallverhütungsvorschriften und -gefahren und die Satzung hingewiesen. Weitere Rückfragen seien an das beauftragte Entsorgungsunternehmen zu richten, das auch die Erfassung und Einstufung der betroffenen Straßen vorgenommen habe. Es bleibe dabei, der Müll müsse bis zum Postweg gebracht werden, so der Landkreis. „Über dieses Schreiben habe ich mich so geärgert, dass ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht habe“, schildert Norbert Eichstädt der NWZ.

Die Beschwerde nahm der 66-Jährige eine Woche später zurück, denn es hatte sich etwas getan. „Bei der ersten Gefährdungsbewertung der Taubenstraße war der Wendekreis noch in seinem alten Zustand“, erklärt die Leiterin der Amtes für Bodenschutz und Abfallwirtschaft, Stephanie Siefken-Hahn, auf NWZ-Nachfrage. Aufgrund der Beschwerde von Norbert Eichstädt sei das Abfuhrunternehmen Heinemann die Straße noch einmal abgefahren. Dabei habe sich gezeigt, dass für das große Müllfahrzeug genügend Platz zum Wenden sei. Nun gehe ein Schreiben an die Anlieger heraus, dass alles beim Alten bleibe. Vorausgesetzt, an den Abfuhrtagen werde der Wendekreis nicht durch parkende Fahrzeuge blockiert. „Darauf haben wir früher auch schon immer geachtet“, kann Eichstädt beruhigen.

Stephanie Siefken-Hahn betont: „Beim Taubenweg handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.“ Aufgrund der neuen Regelung gingen in ihrem Amt viele Beschwerden ein. Die Landkreis-Mitarbeiterin versichert aber: „Wir gucken uns jeden dieser Fälle einzeln an.“

Marén Bettmann
Marén Bettmann Redaktion Wardenburg