Herr Müller, was sagen Sie jemandem, der sich im Rathaus nach einem Bauplatz in Grüppenbühren erkundigt?

MüllerDass wir zurzeit dabei sind, eine Außenbereichssatzung für den Bereich Kühlinger Straße aufzustellen, um Leuten aus dem Ort – wie in anderen Fällen auch – begrenzte Möglichkeiten zum Bauen zu bieten.

Wie weit ist die Sache gediehen?

MüllerDen Beschluss hat der Fachausschuss im Februar gefasst. Ich denke, dass wir es bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses Ende September hinbekommen, den Entwurf zu präsentieren um dann im Aufstellungsverfahren die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Und wann könnte gebaut werden?

MüllerBis der Rat die Satzung beschlossen hat, wird es wohl Ende des Jahres werden. Im nächsten Jahr könnte es dann aber mit der Bebauung losgehen.

Kann dann an der ganzen Kühlinger Straße gebaut werden?

MüllerNein, nur an bestimmten Stellen. Es wird so drei bis fünf Möglichkeiten geben, zu bauen. Es handelt sich ja nicht um einen Bebauungsplan. Die Satzung gewährt keinen unmittelbaren Anspruch auf eine Baugenehmigung, sondern sie räumt nur verschiedene Kriterien aus dem Weg, die einer Baugenehmigung im Außenbereich im Wege stehen würden.

Welche wären das?

MüllerZum Beispiel würde die Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ im Flächennutzungsplan einer Bebauung nicht mehr im Wege stehen. Dafür würde der Landkreis aber vor einer Genehmigung alle Prüfungen anstellen, die sonst in einem Bebauungsplan abzuarbeiten wären, etwa Kriterien zur Entwässerung oder Geruchsimmissionen. Die Gemeinde hat sich in diesem Fall aber schon mit dem Kreis abgesprochen. Es scheint hier zu passen.

Könnten dort auch Zuzügler von außerhalb bauen?

MüllerIm Prinzip schon. Die sogenannte Einheimischen-Regelung gibt es ja nicht mehr. Das wäre dann eine Sache der Verständigung zwischen dem Bauinteressenten und dem Grundstückseigentümer.

Es gibt schon ein kleines Baugebiet in Grüppenbühren, an der Straße Zur Hesterei. Sind dort noch Bauplätze frei?

MüllerAuch dafür gibt es keinen Bebauungsplan, sondern nur eine Außenbereichssatzung. Bauwillige müssen sich mit dem Eigentümer verständigen und dann muss ihr Vorhaben mit der Umgebung vereinbar sein.

Könnten sich in Grüppenbühren noch andere Gebiete zur Bebauung eignen?

MüllerWohl kaum. Sonst gibt es keine Planungsansätze. Wir haben im Zuge der Dorferneuerungsplanung alle Flächen unter die Lupe genommen. Die Kühlinger Straße ist dort das einzige Gebiet, das übrig geblieben ist, um Bauen zu ermöglichen.

Hergen Schelling
Hergen Schelling Redaktion für den Landkreis Oldenburg (Leitung)