Oldenburg - Auch ein halbes Jahr nach seiner Einführung sorgt das Mindestlohn-Gesetz noch für viel Gesprächsstoff in Wirtschaft und Politik. Das wurde auch am Dienstag bei einer Podiumsdiskussion des Arbeitskreises Logistik der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) und des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe/Bezirksgruppe Oldenburg bei der Bäko in Oldenburg deutlich.

So erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Albani (Wahlkreis Oldenburg-Ammerland), dass zwar weitgehend Einigkeit herrsche, dass die Einführung des Mindestlohns „notwendig und sinnvoll“ gewesen sei. Zugleich räumte er aber auch ein, dass sich das Regelsystem in seiner Umsetzung in bestimmten Punkten als „praxisuntauglich“ erwiesen habe. Hier gebe es Nachbesserungsbedarf.

Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Dennis Rohde (Wahlkreis Oldenburg-Ammerland) meinte, dass etwa im Bereich der Dokumentationspflicht noch „Klarstellungen“ notwendig seien. Er zeigte sich aber überzeugt davon, dass sich viele strittige Fragen durch die Rechtsprechung relativ schnell klären lassen würden. Ganz auf Dokumentationspflichten verzichten werde man aber sicher nicht.

Die umfangreiche Dokumentationspflicht mache auch der LIT Speditions GmbH in Brake zu schaffen, sagte deren Geschäftsführer Simeon Breuer. Das Unternehmen habe eigens zwei Kräfte zusätzlich einstellen müssen, die sich ausschließlich um die Dokumentation der Fahrer kümmern würden.

Als größtes Problem sah er aber die Arbeitgeberhaftung an. Es sei unmöglich, regelmäßig bei allen Kooperationspartnern und Subunternehmern im Ausland zu prüfen, ob dort auch der Mindestlohn gezahlt werde. „Ich habe das Gefühl, dass bei diesem Gesetz total ausgeblendet wurde, dass wir in der EU leben“, kritisierte Breuer.


Dass es bei der Umsetzung des Mindestlohn-Gesetzes auch juristisch noch einige „Juckepunkte“ gebe, betonte auch Ralf Zimmermann, Richter am Arbeitsgericht Hannover. Eine nicht klar geregelte Frage sei etwa, welche Entgeltbestandteile anrechenbar sind, also wie mit Zuschlägen, Zulagen und Provisionen zu verfahren ist. Während die meisten Gerichte eher zu einer weitreichenden Anrechnung neigten, verfolge der Zoll eine eher restriktive Linie.

Intensiv diskutiert werde auch darüber, was bei dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro alles unter die Maßeinheit der „Zeitstunde“ falle und ob bzw. wie der Mindestlohn etwa für Bereitschafts- und Beifahrerzeiten gezahlt werden müsse.

Jörg Schürmeyer
Jörg Schürmeyer Thementeam Wirtschaft