Rodenkirchen - Wer in Vogelschutzgebieten Grünland bewirtschaftet, muss sich im Zuge der neuesten EU-Agrarreform auf ein massives Problem einstellen: Er darf sein Land ab 2015 weder fräsen noch pflügen. Das betrifft in nördlichen Wesermarsch fast alle Landwirte, denn rund 13 500 Hektar Grünland liegen in den Schutzgebieten Stollhammer Wisch und Am Jadebusen. Dazu kommen weitere 1800 Hektar in der Hunte-Niederung.
„Wer auf seinem Grünland etwas machen muss, sollte es also schnell tun“, empfahl Dr. Wilfried Steffens den rund 220 Landwirten, die am Mittwochabend zu einer Informationsveranstaltung des Kreislandvolks in die Markthalle gekommen waren. Steffens ist beim Landvolk Niedersachsen für Strukturpolitik und Betriebswirtschaft zuständig.
Das Pflugverbot ist etwas anderes als das seit 2009 bestehende Umbruchverbot für Grünland. Das Umbruchverbot schreibt vor, dass ein Landwirt, der aus Grünland einen Acker macht, eine gleich große Ackerfläche in Grünland verwandeln muss. Ziel ist, genau wie beim Pflugverbot, Dauergrünland zu erhalten und die Ausbreitung des Maisanbaus zu verlangsamen. Das Pflugverbot dagegen verbietet jegliches Pflügen und Fräsen, auch wenn es gar nicht der Umwandlung von Grün- in Ackerland dient.
Unebenheit ausgleichen
Viele Bauern pflügen ihr Grünland alle fünf bis sieben Jahre, um die entstehenden Unebenheiten auszugleichen, damit sie das Land weiterhin mit Maschinen bewirtschaften können. Wenn das nicht mehr möglich ist, dürfte das betroffene Land auch an Wert verlieren.
Der Landwirt Peter Cornelius aus Blexerwisch, der im Schutzgebiet Stollhammer Wisch Vertragsnaturschutz betreibt, äußerte sich verärgert über die Neuregelung: Die Politik habe sich nicht an die Zusagen gehalten, die sie den Landwirten bei der Einrichtung des Vogelschutzgebietes gegeben habe. Hajo Meiners aus Stollhamm bezeichnete das Vorgehen als „eine Art Enteignung“ und forderte zum Widerstand auf.
Dieser Widerstand hat mittlerweile begonnen, sagte Wilfried Steffens. Inzwischen sei das Problem im Deutschen Bauernverband ganz oben angekommen. Auch die zuständigen Beamten im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium hätten die Brisanz dieses Problems erkannt, sich aber bei den Bund-Länder-Verhandlungen bislang nicht durchsetzen können, weil sich alle politischen Parteien über das Pflugverbot in Natura-2000-Gebieten einig seien. Jetzt gehe es darum, die Pflugverbots-Gebiete zu verkleinern, aber die Politik wehre sich noch gegen Löcher in den arrondierten Gebieten.
Wer trotz des Verbots pflügt, muss die grüne Prämie von 87 Euro pro Hektar zurückzahlen. Jeder Landwirt müsse rechnen, ob sich das für ihn lohne, sagte Wilfried Steffens.
Auf dem Bierdeckel
Insgesamt könnten viele Landwirte mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU aber gut leben. Andere dagegen – wie Grünlandwirte in Vogelschutzgebieten – bekämen Schwierigkeiten, sagte Steffens. Kennzeichen der Reform ist das sogenannte Greening, also die inhaltliche Kopplung der Subventionen an Umweltleistungen der Landwirte, die über das Ausmaß der Cross Compliance hinausgehen, aber unter den Anforderungen der freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen (AUM) bleiben.
Bauern könnten sich künftig auf dem Bierdeckel ausrechnen, was sie an Subventionen zu erwarten hätten. 2015 seien das 187 Euro Basisprämie sowie 87 Euro grüne Prämie pro Hektar und Jahr – das eine kann nicht ohne das andere beantragt werden – sowie 50 Euro pro Hektar und Jahr für die ersten 30 Hektar und weitere 30 Euro pro Jahr für jeden der nächsten 16 Hektar. Diese Summen werden in den kommenden Jahren sinken. Junglandwirte könnten in den ersten fünf Jahren mit weiteren 50 Euro für die ersten 90 Hektar rechnen. Allerdings lehne der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) die mögliche Existenzgründer-Förderung von 70 000 Euro ab.
Dafür will er ab 2015 von der Natur benachteiligte Grünlandregionen mit 100 bis 200 Euro pro Hektar fördern – in der Wesermarsch im Süden und nicht im Norden.
