Die Mehrzahl der Kunden setzt alles daran, das Vertrauen durch korrektes Verhalten zu bestätigen. Das sagt Martina Zahl, die 1. Vorsitzende des Vereins Wildeshauser Tafel.
von Stefan IdelFrage:
Frau Zahl, mehrfach tauchen Gerüchte auf, bei der Tafel würden Menschen Lebensmittel beziehen, die dazu eigentlich gar nicht berechtigt seien. Wie stehen Sie dazu?Zahl:
Die Tafel gibt Waren nur an Menschen weiter, die den täglichen Lebensmittelbedarf für sich und ihre Familien nicht selbst decken können. Wer bei uns „Kunde“ werden möchte, muss deshalb seine Berechtigung durch die Stadt oder Gemeinde anhand eines so genannten Grundsicherungsnachweises belegen. Dieser amtliche Nachweis, etwa für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wird alle drei Monate von den Behörden erneuert. Der Leistungsempfänger muss demnach selbst bei der Gemeinde vorstellig werden.Frage:
Können Ihre „Kunden“ die Ausweise untereinander tauschen oder mehrfach am Tag Lebensmittel beziehen?Zahl:
Nein, die Ausweise können untereinander nicht getauscht werden, da die Kunden bei ihrer Anmeldung für die „Tafel-Card“ zusätzlich zum Grundsicherungsbeleg auch einen Lichtbildausweis mitbringen müssen. Beide Nachweise werden dann bei uns im System hinterlegt, so dass hier sofort ein Abgleich möglich ist. Es wird aufgezeichnet, wenn der Kunde am Ausgabetag da war. Dem bleibt ergänzend anzumerken, dass der absolute Großteil unserer Kunden alles dafür tut, das Vertrauen, das ihm entgegengebracht wird, durch ein uneingeschränkt korrektes Verhaltenimmer wieder aufs Neue zu bestätigen. Leider gibt es überall ein paar schwarze Schafe, doch darum eine so wertvolle Einrichtung wie die Tafel in Frage zu stellen, entbehrt jeglicher Grundlage.