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INTERVIEW Immobilien-Erbe wohl teurer

Von Dieter W. Heumann

Frage:

Herr Passau, bereits 2002 hat der Bundesfinanz- hof die ungleiche Besteuerung von Bargeld, Wertpapieren usw. gegenüber der günstigeren Besteuerung von Immobilien im Falle der Übertragung auf die Erben kritisiert und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Kommt die steuerliche Gleichstellung von Barem und Immobilien?

Passau:

Mit großer Wahrscheinlichkeit. Die Sache steht am 31. Januar auf der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichtes.

Frage:

Welche Möglichkeiten gibt es denn heute, ein Immobilienerbe möglichst steuersparend auf die nächste Generation zu übertragen?

Frage: Man kann im Vorwege steuersparend verschenken, wobei alle zehn Jahre hohe Freibeträge locken. Ehegatten haben in diesem zeitlichen Intervall 307 000 Euro steuerfrei. Bei Kindern beläuft sich der Betrag auf 205 000 Euro. Überträgt ein Vater einem Kind das elterliche Haus im begünstigten Steuerwert von z.B. 200 000 Euro, dann geht der Fiskus leer aus. Elf Jahre später kann wieder der Freibetrag von maximal 205 000 Euro genutzt werden.

Frage:

Was über den Freibetrag – z.B. bei Kindern über 205 000 Euro – hinausgeht, muss also versteuert werden. Wie sieht das aus?

Passau:

Bei bebauten Grundstücken haben wir derzeit einen so genannten Bedarfswert. Er wird ermittelt aus der durchschnittlichen Jahreskaltmiete der letzten drei Jahre, multipliziert mit dem Faktor 12,5 minus einer altersbedingten Wertminderung in Höhe von 0,5 Prozent pro Jahr, maximal jedoch 25 Prozent. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern erfolgt wiederum ein Zuschlag von 20 Prozent. Der Bedarfswert liegt derzeit bundesweit bei etwa 50 Prozent der Verkehrswerte.

Frage:

Und welche steuerliche Verschärfung erwarten Sie?

Passau:

Die Verschärfung dürfte darin liegen, dass bei dem zu versteuernden Erbe der Bedarfswert nach oben – in die Nähe des Verkehrswertes – angehoben wird. So könnte z.B. der Vervielfältiger – von bisher 12,5 – auf 15 oder 16 erhöht werden.

Frage:

Es geht nicht darum, das Einfamilienhaus stets noch rasch an die Nachkommen zu vererben?

Passau:

Nein; denn sein Wert wird meist kaum 400 000 Euro übersteigen und liegt damit ja bei zwei erbenden Kindern im Rahmen der Freibeträge. Es geht nur um größere Immobilienvermögen, die die Freibeträge übersteigen.

Frage:

Aber schrecken nicht viele davor zurück, Immobilien vorzeitig zu übertragen? Schließlich sichert es günstiges Wohnen im Alter.

Passau:

Das ist in der Tat oft eine Hürde, die aber überwindbar ist: Man lässt sich im Grundbuch ein so genanntes „Nießbrauchrecht“ am zu übertragenden Objekt eintragen und sichert sich damit die weitere eigene Nutzung. Trotz allem hat man aber das Eigentum aus der Hand gegeben.

Frage:

Ist schnelles Handeln geboten?

Passau:

Ich befürchte, dass man nicht mehr viel Zeit haben wird. Erfolgt der Richterspruch nächste Woche, dann dürfte das wahrscheinlich schon der Termin sein, über den hinaus keine Übertragung zu den heute geltenden steuergünstigeren Möglichkeiten mehr zugelassen wird.
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