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INTERVIEW „Man muss sich auch wehren dürfen“

Der Berner Bürgermeister ist guter Dinge. Er räumt aber ein, dass es Dissonanzen mit Rat und Landkreis gibt.

Von Hauke Fooken

Frage:

Herr Bremermann, eine Frage vorweg: Wie geht es Ihnen?

Bremermann:

Ich bin nicht depressiv. Mir geht es gut – auch im Hinblick auf das drohende Abwahlverfahren. Ansonsten mache ich diszipliniert meine Arbeit.

Frage:

Prüfer des Landkreises Wesermarsch bemängelten 2008 mehrfach den Zustand der Personalakten im Berner Rathaus. Landrat Michael Höbrink hat deshalb Anfang Januar die Übernahme der Akten per Ersatzvornahme angeordnet, dagegen haben Sie Klage eingereicht . . .

Bremermann:

. . . weil ich dies für völlig überzogen halte. Eine Ersatzvornahme ist – nach der Einsetzung eines Beauftragten durch den Kreis – das zweitstärkste Instrument, mit dem das Selbstverwaltungsrecht einer Gemeinde ausgehebelt werden kann. Hier geht es um ein Grundprinzip der Demokratie. Mit Blick auf den aktuellen Zustand der Akten ist ein solcher Eingriff nicht gerechtfertigt. Meine beiden Personalsachbearbeiterinnen haben in den vergangenen Monaten gute Arbeit geleistet. Zwar ist noch nicht alles perfekt, aber von Kraut und Rüben darf man nicht mehr sprechen. Wir sind auf einem guten Weg. Davon kann sich der Landrat jederzeit überzeugen.

Frage:

Wirklich? Kürzlich hatten Sie noch gefordert, dass erst die Ersatzvornahme vom Tisch muss.

Bremermann:

Stimmt, da war ich vielleicht etwas zu emotional. Natürlich darf der Landrat die Akten anschauen. Dazu ist er berechtigt.

Frage:

Ursprünglich sah es so aus, als ob Sie einlenken und die Ersatzvornahme akzeptieren würden. Was hat Sie zum Umdenken veranlasst?

Bremermann:

Dazu möchte ich nur so viel sagen: Die Berichterstattung in den Medien und verschiedene Äußerungen von Seiten des Landkreises haben mir klar gemacht, dass ich die Ersatzvornahme nicht hinnehmen kann. Ganz zu schweigen davon, dass die Bearbeitung der Akten durch den Kreis die Gemeinde bis zu 30 000 Euro gekostet hätte. Kurz: Als Verantwortlicher muss man sich auch wehren dürfen.

Frage:

Also ist es für Sie auch eine Frage der Ehre?

Bremermann:

Nein. Noch einmal: Für mich geht es um das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht. Das ist ein hohes Gut, das nicht einfach aufgegeben werden darf. Deshalb bleibt es auch bei meiner Klage.

Frage:

Im Moment stehen Sie allein auf weiter Flur: Der Rat hat Harald Schneidewind als Ihren Stellvertreter abgewählt, Ihre Partei, die SPD, will Sie abwählen lassen, der Landkreis will Sie kontrollieren. Wie soll es weitergehen?

Bremermann:

In der Tat herrscht zurzeit Disharmonie. Das will ich nicht leugnen. Was meinen Stellvertreter anbelangt, so werde ich in Kürze einen Vorschlag machen. Die anderen Dinge lasse ich auf mich zukommen. Aber: Einer gütlichen Regelung stehe ich nicht im Wege.
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