1500 Kröten, 400 Grasfrösche und durchaus nennenswerte Vorkommen anderer Arten, dazu Brutvogelvorkommen streng geschützter Vogelarten. Hat der Bau eine Chance ?

NießenDas haben unsere aufwendigen Voruntersuchungen ergeben. Nach einem Gutachten aus 2017 hat das Brutvogelvorkommen nur lokale Bedeutung. Diese Einschätzung deckt sich mit einer Bestandserfassung aus dem Jahr 2008, die im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans an gleicher Stelle vorgenommen wurde. Nur zwei kartierte Standorte einer Art der roten Liste befinden sich in Nähe der möglichen Varianten. Die Amphibienpopulation ist nach Aussage des Gutachters von landesweiter Bedeutung, aber es gibt gut erprobte Möglichkeiten, z.B. durch Leiteinrichtungen, die Wanderrouten für die Amphibien offenzuhalten. Flankiert werden solche Maßnahmen oft durch zusätzliche Angebote für die Amphibien, also dem Bau weiterer Laichgewässer, die Schaffung von Gehölzreihen, etc. Und dass während der Bauphase Maßnahmen ergriffen werden, die verhindern, dass Amphibien auf die Baustelle gelangen, ist selbstverständlich.

Halten Sie den Bau für unausweichlich?

NießenDer Bau der Straße wird mit der Entwicklung der Hallensichel als Gewerbegebiet unbedingt erforderlich. Dies wurde durch die über den Masterplan hinausgehende Trassenvariantenuntersuchung bestätigt. Die „0-Variante“ – das heißt, kein Bau einer Entlastungstrasse – ist danach keine Alternative. Die Trasse der Entlastungsstraße wird deshalb im Geltungsbereich des Bebauungsplan N-777 G für das Gewerbegebiet mitgeplant. Keine Straße zu bauen hieße, die Gewerbeflächen nicht entwickeln zu können und damit Investitionen der Stadt, die durch den Ankauf des Fliegerhorstes getätigt wurden, zu vernichten; keine Potenziale für die weitere Entwicklung von wissenschaftlichen Einrichtungen in Wechloy zu heben und auch keine Entlastung für die Anwohnerinnen und Anwohner der Alexanderstraße.

Und der Zeitplan?

Nießen Für 2018 wird der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans vorgesehen, so dass voraussichtlich Anfang 2019 ein Satzungsbeschluss erfolgen kann, der das Planungsrecht für den Bau schafft.

Thomas Husmann
Thomas Husmann Redaktion Oldenburg