Bösel/Cloppenburg - Der Landkreis Cloppenburg hat den Antrag der von den Windparkgegnern beauftragten Rechtsanwältin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Genehmigung für den Windpark am Montag abgelehnt. Damit kann der Investor weiter bauen.
Begründet hat der Landkreis die Ablehnung des Antrags damit, dass der Widerspruch gegen die Genehmigung „mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleibt“. Der Kreis habe die Genehmigung nochmals auf Grundlage der von Rechtsanwältin Dr. Jutta Engbers eingelegten Widerspruchsbegründung überprüft und sei zu dem Ergebnis genommen, dass die Genehmigung rechtmäßig sei. Damit gilt die bereits erteilte sofortige Vollziehung der Genehmigung.
