Cloppenburg - Schätzungen des Naturschutzbunds Deutschland zufolge sterben jährlich mindestens 500 000 Wildtiere – darunter allein 90 000 Rehkitze – bei Erntearbeiten. Grund: Viele der Tiere wie Hasen und Rehe leben auf den Feldern, bedrohte Vogelarten wie Kiebitz, Feldlerche, Bekassine und Wachtelkönig haben ihre Nester und Gelege dort versteckt.

Deshalb warnt auch die Cloppenburger Jägerschaft: Wenn in der nächsten Zeit die Frühjahrsernte beginnt, gleicht die Natur einer einzigen Kinderstube – viele heimische Wildtiere hätten Nachwuchs, und der habe bei den hoch technisierten Mähmethoden häufig keine Chance. Es sei höchste Zeit für Landwirte und Jäger, Erntetermine und Wildrettungsaktionen abzustimmen.

Geht es nach dem Naturschutzbund, sollten bei und vor der Ernte sogenannte Wildtierretter-Geräte zum Einsatz kommen, wie zum Beispiel der Wärmedetektor „Life finder“. Damit könnten Landwirte die Tiere vor oder während des Mähens aufspüren, zudem gebe es Suchgeräte mit Mikrowellen- oder Infrarotsensoren. Darüber hinaus könnten vor dem Mähen die Tiere durch Stangen mit flatternden Tüchern oder auch Blinklampen gewarnt werden. Die Muttertiere nähmen diese Störung wahr und verließen mit ihren Jungen das Feld. Auch akustische Signale könnten helfen.

„Vielerorts arbeiten Jäger und Landwirte in Sachen Wildtierrettung bereits erfolgreich zusammen – dieser angewandte Naturschutz rettet jedes Jahr sehr vielen Tieren das Leben“, so Dr. Thomas gr. Beilage, Vorsitzender der Jägerschaft Cloppenburg.

Die örtlichen Jäger gingen gezielt zum Schutz der Wildtiere vor. Sie suchten am Vortag des Erntetermins die Wiesen beziehungsweise Roggenschläge ab und hinterließen zur Abschreckung Tüten, Radios oder flackernde Lichter.


Angesichts der hoch technisierten Mähverfahren, mit Mähbreiten von zehn Metern und Mähgeschwindigkeiten von bis zu 20 Kilometern pro Stunde sei auch die Art des Mähens von Bedeutung. Die Jäger empfehlen, von innen nach außen zu ernten. Dies ermögliche den Tieren die Flucht und bedeute für den Landwirt keinen höheren zeitlichen Mähaufwand.

Auch Grundeigentümer und Bewirtschafter sind laut gr. Beilage in der Pflicht und müssen dafür sorgen, dass nicht unnötig Wildtiere zu Schaden kommen. So habe das Amtsgericht Biedenkopf mit Urteil vom März 2010 einen Grundstückseigentümer und dessen Sohn jeweils wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Sie hatten eine Wiese gemäht ohne sich zu bemühen, die darin lebenden Wildtiere vorher aus der Fläche zu treiben oder diese rechtzeitig zu vergrämen.

Anuschka Kramer
Anuschka Kramer Team Nord