Butjadingen - Ein gerichtliches Nachspiel hatte die im Januar 2013 vom Vorstand der Jagdgenossenschaft Burhave ausgesprochene fristlose Kündigung des Jagdpachtvertrages für den Jagdbezirk Sillens/Isens. Die von drei der vier betroffenen Jagdpächter eingereichte Klage hat das Landgericht Oldenburg aber Ende des Jahres abgewiesen. Dagegen haben die Kläger jedoch Berufung eingelegt
Das bestätigte Butjadingens Bürgermeister Rolf Blumenberg, der Vorsteher der Jagdgenossenschaft Burhave ist, auf Anfrage der NWZ .
Innerhalb der von vier Pächtern gebildeten Jagdgemeinschaft des Jagdbezirks Sillens/Isens war es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Unstimmigkeiten gekommen, die auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen mündeten. Letztlich gelangte der Vorstand der Jagdgenossenschaft Burhave, zu der der Jagdbezirk gehört, zu der Auffassung, dass eine gemeinsame Jagdausübung unter den Pächtern nicht mehr möglich sei.
Eine im Januar 2013 einberufenen außerordentliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft beschloss mehrheitlich die fristlose Kündigung des Jagdpachtvertrages für den Bezirk Sillens/Isens. Die akzeptierte aber nur ein Mitglied der Jagdgemeinschaft, während die anderen drei Jagdpächter der Kündigung widersprachen. Eine Fortsetzung des Pachtvertrages nur mit den drei Klägern lehnte der Vorstand der Jagdgenossenschaft ab. Daraufhin reichten die drei Jagdgenossen Klage beim Landgericht gegen die Kündigung ein.
Die 1. Zivilkammer des Landgerichts wies die Klage aber als unzulässig zurück. Das Gericht begründet diese Entscheidung damit, dass die vier Jagdpächter des Jagdbezirks Sillens/Isens eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden. Die Kläger als nur drei von vier Mitgesellschaftern seien nicht befugt, gegen den Willen des vierten Mitgesellschaftern die Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung feststellen zu lassen.
Nach der Kündigung des Jagdpachtvertrages hatte die Jagdgenossenschaft die Verpachtung des Jagdbezirks neu ausgeschrieben. Der Vertrag mit den neuen Pächtern Maike Brünjes (Isens), Jörg Hullmann (Nordenham), Frerk Riesebieter (Tettens), Falk Tahden (Waddens) und Tammo Wefer (Burhave) wurde jedoch unter den Vorbehalt gerichtlicher Entscheidungen abgeschlossen.
