Niens - Was lange währt, wird endlich gut: Die fast zweijährigen Bemühungen von Jan Gerdes, aus ethischen Gründen ein Jagdverbot für seine Ländereien in Niens durchzusetzen, haben jetzt zu einem ersten Erfolg geführt. Die Untere Jagdbehördes des Landkreises Wesermarsch erklärte ein rund elf Hektar großes Grundstück des Betreibers des Gnadenhofes und Kuhaltersheim Hof Butenland zum „befriedeten Bezirk“, auf dem die Jagd ruht.

Noch nicht entschieden ist nach Auskunft von Jan Gerdes die „jagdrechtliche Befriedung“ eines ebenfalls zum Hof Butenland gehörenden 30 Hektar großen Areals, dessen Eigentür aber nicht mehr er, sondern die von ihm gegründete und geführte Tierschutzstiftung Hof Butenland ist. Ihr hat der Landwirt die Flächen überschrieben.

Die Möglichkeit für Flächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, eine Befriedung (Jagdruhe) zu beantragen, wurde erst durch die Novellierung des Jagdgesetzes eröffnet. Die wiederum erfolgte aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Der hatte im Juni 2012 entschieden, dass die mit der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verbundene Pflicht eines Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd auf seinem Grundstück trotz entgegenstehender ethischer Motive zu dulden, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Aufgrund des Urteils bemühte sich Jan Gerdes schon frühzeitig um ein Jagdverbot für seine Flächen. Er scheiterte aber mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Verwaltungsgericht Oldenburg und auch mit der gegen die Entscheidung eingelegten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Weil das novellierte Jagdgesetz aber erst Ende 2013 rechtswirksam wurde, konnte sich auch die Untere Jagebehörde erst in diesem Jahr mit dem Antrag von Jan Gerdes beschäftigen.

Der Entscheidung der Jagdbehörde über die Befriedung seiner im Privatbesitz befindlichen Fläche sei ein Ortstermin mit einem „gewaltigen Auftrieb“ von Behördenvertretern vorangegangen. Dabei seien auch seine Nachbarn befragt worden, berichtete Jan Gerdes.


Der sieht nun auch der Entscheidung über den „Befriedungs“-Antrag für die Flächen seiner Stiftung sehr optimistisch entgegen. Zwar sei die Stiftung keine „natürliche“, sondern eine „juristische Person“, jedoch auch für die müssten ethische Gründe gelten. Die seien letztlich die Basis für die Gründung der Stiftung, argumentiert Tierschützer Jan Gerdes.