JEVER - Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung hat das Westersteder Amtsgericht am Mittwoch einen Amtsrichter aus Jever zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Seinen Führerschein, den er Ende vorigen Jahres wegen der ihm zur Last gelegten Taten abgeben musste, erhält der Jurist erst in drei Monaten zurück. In der Urteilsbegründung sprach die Richterin von einem grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verhalten des Angeklagten.

Am 11. Oktober 2010 näherte sich der Richter, der im Ammerland wohnt, auf dem Weg zum Dienst am Wilhelmshavener Kreuz dem abbiegenden Pkw eines 47-jährigen Autofahrers mit hoher Geschwindigkeit. „Er fuhr in der Abfahrt so dicht auf, dass ich das Kennzeichen zunächst nicht erkennen konnte“, gab der Zeuge in der Hauptverhandlung an. Wenig später habe ihn der „Hintermann“ riskant überholt.

Sieben Tage später fiel der selbe Pkw, eine große dunkle Limousine, einem 63-jährigen Autofahrer auf der A 29, Höhe Zetel, auf. Der Zeuge erklärte vor Gericht, er habe einen Lkw überholt. Plötzlich sei der Pkw hinter ihm gewesen. Der Fahrer habe die Lichthupe betätigt. Einige Sekunden später habe das Fahrzeug ihn rechts überholt und sei sofort vor ihm wieder eingeschert. Beide Zeugen erklärten auf Nachfrage, sie hätten noch nie jemanden angezeigt. Diese Vorfälle seien aber so gravierend gewesen, dass es keinen anderen Weg gegeben habe.

Der Amtsrichter und sein Verteidiger bestritten alle Vorwürfe, erklärten die Aussage des zweiten Zeugen als in keinem Punkt nachvollziehbar. In seiner Schlussbemerkung griff der angeklagte Jurist den Staatsanwalt an. „Ich fühle mich von Ihrer Behörde seit Jahren verfolgt. Ich fahre häufig auch schneller als 200 km/h, wenn es der Verkehr zulässt, würde aber niemals jemanden gefährden“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.