NWZ
. Das sei bei der Bemessung der Geldauflage strafmildernd berücksichtigt worden.Kläger war – wie berichtet – der jeversche Amtsgerichtsdirektor Günter Jackisch, der Eickelberg wegen übler Nachrede angezeigt hatte.
Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Prozess gegen einen Richter am Amtsgericht Jever wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung. Das Amtsgericht Westerstede hatte den im Ammerland wohnenden Richter wegen rücksichtslosen Verhaltens auf der Autobahn zu einer Geldstrafe von 3000 Euro und zu einem mehrmonatigen Führerscheinentzug verurteilt. Eickelberg hatte in einem Brief an Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann nach dienstaufsichtsrechtlichen Konsequenzen gefragt – und dabei fälschlicherweise Jackisch mit der Straßenverkehrsgefährdung in Zusammenhang gebracht. Betroffen von diesem Prozess war allerdings nicht Jackisch, sondern ein Richterkollege. Die Verwechslung kam wohl dadurch zustande, dass auch Jackisch im Ammerland wohnt.
Ob dem betroffenen Richter dienstaufsichtsrechtliche Konsequenzen drohen, ist vom zuständigen Landgericht in Oldenburg geprüft worden.
Dr. Almut Eickelberg hat die 100 Euro bereits überwiesen: Sie kommen dem Niedersächsischen Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr zugute.
