KAMPE - KAMPE - Rolf-Dieter Kleen aus Kampe kämpft gegen ein Gerücht. Er habe seinen Gerichtsprozeß gegen Geruchsbelästigungen durch die örtliche Fleischmehlfabrik verloren, macht seit Wochen im Dorf die Runde. Kleen: „Das stimmt einfach nicht. Das Gerücht wird offensichtlich gezielt gestreut. Wahr ist, dass das Gericht keinen Klagegrund mehr sah, nachdem der Gestank aufhörte, erkannte aber die Beschwerden der Kamper Anlieger an.“ Auf Anraten des Gerichts zog Kleen seine Klage zurück.
Kleens Aussage wird durch den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 30. November 2006 nicht nur bestätigt, sondern sogar verstärkt. Wörtlich heißt es im Beschluss: „Aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass von dem Betrieb der Beklagten bis zum erledigenden Ereignis in erheblichem Maße Geruchsimmissionen ausgegangen sind. . . .Nach alledem ist nach dem bisherigen Sach- und Streitstand davon auszugehen gewesen, dass die Beklagte in dem Rechtsstreit unterlegen wäre.“ Die Kosten des Verfahrens, auch die für den Anwalt des klagenden Anwohners, muss die Fleischmehlfabrik tragen.
Kleen und zahlreiche Anwohner aus Kampe hatten über Monate Protokoll über anhaltenden Gestank aus der Fabrik geführt (die NWZ berichtete) und schließlich den Klageweg beschritten. Als Ursache für die Geruchsbelästigungen verwiesen sie auf unkorrekte Arbeitsabläufe, offene Hallentore und im Freien abgestellte Lastwagen, die mit Schlachtabfällen beladen sind. Kleen: „Am 5. September 2006 fand die erste Anhörung vor Gericht statt. Genau an diesem Tag endete die Stinkerei.“ Eine Begründung dafür hätte das Unternehmen nicht genannt.
Kleen ist mit dem Ausgang des Verfahrens dennoch sehr zufrieden: „Es zeigt doch, dass die Fleischmehlfabrik nicht ordentlich gearbeitet hat. Jetzt scheint man sich dort wieder an die behördlichen Auflagen zu halten.“ Die Anwohner hätten aufgeatmet, könnten Wäsche zum Trocknen wieder im Freien aufhängen und die Fenster ihrer Wohnungen wieder öffnen.
Nachfragen bei der Verwaltung der „Oldenburger Fleischmehlfabrik Kampe“ (OFK) bleiben ohne Antworten. Als die NWZ jetzt einen der beiden OFK-Geschäftsführer Ingo Coners und Thomas Groß um eine Stellungnahme zum Ausgang des Gerichtsverfahrens bitten wollte, erklärte die Telefonistin, Rolf-Dieter Kleen habe ja den Prozeß verloren. Deshalb gebe es zu dem Thema nichts mehr zu sagen. Die Geschäftsführer würden keine Auskunft geben und seien nicht zu sprechen, allenfalls der Anwalt der Firma in Cloppenburg. Aber der könne auch nichts Neues sagen.
