NWZ
berichtete). Und hier im Speziellen um den vierten Anleger beim Sandfang in Pehmertange. „Diesen soll es nach Absprache mit der Stadt, dem Landkreis und den Naturschutzverbänden nicht geben“, sagt Meinsen. Daher wundert er sich jetzt, dass auf eben diesen Anlegeplatz auf Flyern der Stadt Friesoythe und auf den Info-Tafeln, die an den drei anderen Anlegestellen entlang der Soeste – Soesteheim, und zwei in der Allee – aufgebaut wurden, hingewiesen wird.Schützenswerte Zone
„Wir haben dem Anleger beim Soesteheim nur zugestimmt unter der Voraussetzung, dass auf den vierten Anleger in jedweder Form verzichtet wird“, sagt Meinsen. Der Bereich rund um den Sandfang sei nämlich eine besonders schützenswerte Zone und zur Durchführung von Kanutouren ungeeignet.
Zum Hintergrund: Die Anlegestellen drei und vier liegen in einem Landschaftsschutzgebiet. Der Bau von Anlegestellen ist demnach verboten. Die Stadt Friesoythe hat in beiden Fällen um eine Befreiung der Verbote gebeten. Nach einer Sitzung aller Beteiligten – unter anderem Stadt Friesoythe, Landkreis Cloppenburg, BUND Kreisgruppe Cloppenburg, Fischereiverein für den Bezirk der Friesoyther Wasseracht – wurde der Stadt vom Kreis am 8. Februar 2010 mitgeteilt: „Auf ihren Wunsch hin fand am 2.11.2009 eine gemeinsame Erörterung mit den örtlichen Vertretern der Naturschutzverbände, die eine Stellungnahme abgegeben haben, statt mit dem Ergebnis, dass die Naturschutzverbände die negative Stellungnahme zum Anleger 3 (Soesteheim) zurücknehmen, wenn seitens der Stadt Friesoythe abschließend auf den Anleger Nr. 4 (Sandfang) einschließlich aller in den Antragsunterlagen dargestellten Erschließungseinrichtungen für den Kanulehrpfad wie Beschilderungen, Anlage von Parkplätzen, Rasteinrichtungen u.ä. verzichtet wird.“
Meinsen war somit der Meinung, dass diese Kompromisslösung von allen Seiten akzeptiert werde. „Dass jetzt trotzdem auf die vierte Anlegestelle hingewiesen wird, ist seitens der Stadt eine Verhöhnung dessen, was im Gespräch vereinbart wurde.“
Ungewollte Einstiegstelle
Ähnlich sieht das auch Knut Tholen, der als Vertreter des Friesoyther Fischereivereins und des Landesfischereiverbandes Niedersachsen an der Sitzung teilgenommen hatte. „Wir waren uns alle einig, dass eine Anlegestelle im Bereich des Sandfangs nicht möglich ist. Ich bin daher über das Vorgehen der Stadt erstaunt und sehr verärgert“ so Tholen. Wenn auf Flyern und Schildern auf den Sandfang hingewiesen werde, sei das eine vom Landkreis und den Naturschutzverbänden nicht gewollte Erlaubnis zum Einstieg. Tholen: „Das ist kein schöner Zug seitens der Stadt Friesoythe.“
„Da es zurzeit keinen vierten Anlegen gibt, verstehe ich die Aufregung nicht“, sagte Bürgermeister Johann Wimberg. Die Soeste werde von Kanuten aber von jeher auch in diesem Bereich befahren. Im Sinne des Konzeptes zum Kanulehrpfad sei hier zwar ein Anleger vorgesehen gewesen, auf den man dann aber verzichtet habe. „Damit wurde den Wünschen und Anforderungen des Naturschutzes Rechnung getragen“, so der Bürgermeister. Daher würden die Publikationen zum Kanulehrpfad auch zwei Abschnitte ausweisen, einen Bereich „Kanu-Sport“ und einen Bereich „Natursport“ Nur die gebauten Anlegestellen wurden als Bootsteg ausgewiesen. Wimberg: „Das ist beim Sandfang nicht der Fall. Hier ist lediglich die Einstiegsstelle ausgewiesen, nicht aber ein Bootsteg. Damit wird auf die tatsächlichen Gegebenheiten korrekt Bezug genommen.“
