Karlsruhe/Frankfurt - Beschäftigte des irischen Billigfliegers Ryanair können ihren Arbeitgeber auch vor deutschen Arbeitsgerichten verklagen. Das hat das Arbeitsgericht Karlsruhe im Fall eines in Baden-Baden stationierten Flugbegleiters entschieden, der sich gegen seine Kündigung zur Wehr setzt. In einem Zwischenurteil habe die Kammer entschieden, dass sie für den Fall zuständig ist, bestätigte am Donnerstag ein Justiz-Sprecher Informationen der Kabinengewerkschaft Ufo.
Ryanair hat dem Sprecher zufolge bereits Berufung angekündigt, die dann vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg verhandelt werden müsste.
