KARLSRUHE - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Verbrauchern mehr Rechte bei einer Reklamation verschafft. Kunden müssen künftig beim Austausch fehlerhafter Produkte innerhalb der Garantiezeit keine Entschädigung für die erfolgte Benutzung der defekten Ware mehr bezahlen. Mit seinem am Mittwoch verkündeten Grundsatzurteil setzte der BGH ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs um. Eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands gegen den Quelle-Konzern hatte damit Erfolg. Der BGH untersagte Quelle, Verbrauchern im Fall einer Ersatzlieferung „Beträge für die Nutzung der mangelhaften Ware in Rechnung zu

stellen“(AZ: VIII ZR 200/05).

www.bundesgerichtshof.de