KARLSRUHE/GORLEBEN - Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechtsschutz von Anwohnern gegen Atommüll-Transporte unmittelbar vor ihrer Haustür gestärkt. Nach zwei am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen können Betroffene, die nahe der Transportstrecke wohnen, die Genehmigungen des Bundesamts für Strahlenschutz gerichtlich überprüfen lassen. Das „spezifische Gefährdungspotenzial bei der Beförderung von Kernbrennstoffen“ führe dazu, dass den Bürgern „effektiver Rechtsschutz“ gewährt werden müsse, entschied das Karlsruher Gericht.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace, die die Klagen unterstützt hatte, begrüßte die Entscheidung: „Endlich können sich Bürger auch rechtlich gegen die unzureichend gesicherten Atomtransporte wehren“, sagte Thomas Breuer von Greenpeace. Auch Grüne und Linkspartei sehen in dem Urteil einen Erfolg. „Ich begrüße, dass die Rechte von Anwohnern gestärkt werden“, sagte der Grünen-Fraktionschef im Landtag, Stefan Wenzel, dieser Zeitung.
Eine Kammer des Ersten Senats hob zwei Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) auf, das zwei Bürgern aus dem niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg die inhaltliche Überprüfung ihrer Klagen gegen einen Castor-Transport aus dem Jahr 2003 verweigert hatte. Ein Kläger wohnt einen halben Kilometer vom Verladebahnhof entfernt, das Haus der zweiten Klägerin liegt acht Meter von der Transportstrecke ins nahe gelegene Zwischenlager Gorleben entfernt. Ihre Berufungen gegen abweisende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Braunschweig hatte das OVG als von vornherein unzulässig abgewiesen. Nun muss das OVG inhaltlich über die Klagen entscheiden.
Das Verfassungsgericht sieht dadurch die Rechtsschutzgarantie im Grundgesetz verletzt. Es dränge sich auf, dass die Vorschriften zur Genehmigung von Atommüll-Transporten dem Schutz der Anwohner dienen sollen.
