KARLSRUHE - KARLSRUHE/DPA - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klage von Prinz Ernst August von Hannover abgewiesen und damit Medienberichte über gravierende Rechtsverstöße Prominenter für zulässig erklärt. Der BGH gab Zeitungen Recht, die im August 2003 wahrheitsgemäß berichtet hatten, dass der Prinz auf einer französischen Autobahn bei zu hoher Geschwindigkeit geblitzt und anschließend mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt worden war. Ernst August sah durch die Artikel sein Persönlichkeitsrecht verletzt (Az: VI ZR 286/04, 287/04 u. 288/04).
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