KARLSRUHE - Flugtickets bleiben auch dann gültig, wenn der Reisende den Hinflug oder eine Teilstrecke nicht antritt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag eine Klausel für unzulässig erklärt, wonach Kunden die gebuchten Flüge nur in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge nutzen durften. Ein bereits gebuchter und schon bezahlter Rückflug verfiel demnach, wenn der Passagier den Hinflug nicht antrat. Derartige Klauseln verwenden zahlreiche Fluglinien, im konkreten Fall ging es um British Airways und die Deutsche Lufthansa. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wehrte sich und erzielte eine Grundsatzentscheidung (Az.: Xa ZR 5/09 und Xa ZR 101/09 - Urteile vom 29. April 2010).