Bonn - Das Bundeskartellamt prüft mögliche Beeinträchtigungen des Wettbewerbs auf dem von einem dramatischen Preisverfall geprägten deutschen Milchmarkt. Die Wettbewerbsbehörde hat den Verdacht, dass die Milchbauern durch die in der Branche üblichen langfristigen und umfassenden Verträge mit den Molkereien in ihrer Wettbewerbsfreiheit eingeschränkt werden und der Markt so gegen neue Molkereien abgeschottet wird.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte: „Unser Verfahren kann nicht die aktuelle Krise am Milchmarkt lösen.“ Kartellrechtskonforme Lieferbedingungen könnten aber dazu beitragen, dass der Milchmarkt mittelfristig besser funktioniere.
In einem Pilotverfahren will die Wettbewerbsbehörde die Lieferbedingungen der Großmolkerei DMK (Bremen) sowie ihrer Muttergesellschaft Deutsches Milchkontor eG untersuchen. Sie könnte dann Vorgaben für die Gestaltung von Verträgen machen.
Langfristige Verträge seien die Regel, erläuterte Mundt. Sie verpflichteten die Erzeuger, ihre gesamte Produktionsmenge vollständig an „ihre“ Molkerei zu liefern. Hinzu kämen Referenzpreissysteme in der Branche. Hierdurch werde möglicherweise der Wettbewerb der Molkereien um die Rohmilch eingeschränkt und eine wirksame Mengensteuerung über den Markt behindert. „Das ginge zu Lasten der Landwirte“, meinte Mundt.
Von DMK gab es zunächst keine Stellungnahme. Kritik kam vom Deutschen Raiffeisenverband (DRV).
