KASSEL - Das älteste deutsche Atomkraftwerk Biblis darf nicht über das bislang genehmigte Maß hinaus Strom produzieren. Die vom Betreiber RWE Power verlangte Übertragung sogenannter Reststrommengen vom stillgelegten Kernkraftwerk im rheinland-pfälzischen Mülheim-Kärlich auf den Block Biblis A hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Mittwoch in Kassel abgelehnt.
RWE kündigte umgehend an, in die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu gehen. Dies wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung vom Gericht zugelassen (6 A 883/07). Der VGH-Senat stellte fest, dass die im Atomkonsens vorgesehenen allgemeinen Regeln für Mengenübertragungen im Gesetz ausdrücklich nicht für Mülheim-Kärlich gelten sollten.
RWE habe mit diesem Prozess den Atomkonsens verlassen, erklärte nach der Verhandlung der Vertreter des beklagten Bundesumweltministeriums, Wolfgang Renneberg. Ursprünglich habe der Konzern die Regeln akzeptiert.
Nach RWE-Angaben kann Biblis ohne die Reststrommenge von Mülheim-Kärlich noch bis ins Jahr 2009 gefahren werden. Nach dem Atomkonsens, den die damalige rot-grüne Bundesregierung mit der Energiewirtschaft im Jahr 2000 erzielt hatte, sollte der 1974 in Betrieb gegangene Meiler eigentlich schon 2008 vom Netz gehen. Dies verzögerte sich aber wegen jahrelanger Reparaturarbeiten an fehlerhaft montierten Dübeln. RWE will eine Produktionsmenge von 30 Milliarden Kilowatt von Mülheim-Kärlich auf Biblis A übertragen. Die 30 Terawattstunden reichen aus, um die Stadt Berlin mehr als zwei Jahre lang mit Strom zu versorgen.
