Hannover - Die Tarifverhandlungen für die 80 000 Beschäftigten der deutschen Fleischindustrie sind am Dienstag in ihrer zweiten Runde ohne Ergebnis geblieben. Zwar entsprachen die Arbeitgeber der Gewerkschaftsforderung nach einheitlichen Mindestlöhnen in Ost- und Westdeutschland, über deren Höhe konnte aber keine Einigkeit erzielt werden.
Das teilten die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber in Hannover mit. Die Verhandlungen könnten jederzeit wieder aufgenommen werden, erklärte der Verband der Ernährungswirtschaft (VDEW).
Die Arbeitgeber hatten ab Mitte 2014 einen Mindestlohn von 8 Euro und ab Mitte 2015 von 8,50 Euro angeboten. Wegen der gleichzeitig verlangten Laufzeit bis Ende 2018 hatte die NGG aber die Möglichkeit weiterer Erhöhungen verankern wollen. Damit konnte sie sich zunächst ebensowenig durchsetzen wie mit der Forderung nach Mindestarbeitsbedingungen für Werkvertragsarbeiter.
Beide Seiten machten sich gegenseitig für das Scheitern verantwortlich. „Die Gewerkschaft hat es zu verantworten, dass es zu keinem Tarifabschluss kommt“, meinte VDEW-Hauptgeschäftsführer Michael Andritzky. „Die Arbeitgeber haben eine Chance vertan“, sagte NGG-Verhandlungsführer Claus-Harald Güster.
Die Bezahlung in der Branche ist bisher über einzelne Haus- oder regionale Tarife geregelt, die nur rund 27 000 Beschäftigte erfasst. Ein bundeseinheitliches Tarifwerk gibt es bisher nicht.
