Hamburg - Facebook darf nach einem Gerichtsbeschluss weiterhin keine Daten deutscher Nutzer des Kurzmitteilungsdienstes Whats-app nutzen. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte eine entsprechende Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar vom vergangenen Herbst. Facebook plane, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen, sagte ein Sprecher des Online-Netzwerks.
Den zweiten Teil von Caspars Anweisung – bereits erhobene Daten zu löschen – müsse Facebook zunächst nicht befolgen, erklärte das Verwaltungsgericht am Dienstag. Diese Forderung sei nicht sofort vollziehbar. Der Datenschützer erklärte, es sei ein Versehen gewesen, den sofortigen Vollzug auch der Löschung anzuordnen.
Das Hamburger Verwaltungsgericht räumte zugleich ein, es sei „noch nicht hinreichend geklärt, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung komme“ und Caspar gegen Facebook Irland vorgehen könne. Nach deutschen Vorschriften habe es keine Zustimmung gegeben. Facebook hatte Whatsapp 2014 für etwa 22 Milliarden Dollar gekauft.
