KLEINENSIEL/NORDENHAM - „Das Ergebnis der Risiko-Analyse, an derem Anfang wir aber erst stehen, wird zeigen, ob wir die Autobahntauglichkeit des Wesertunnels bei Kleinensiel mit verkehrstechnischen Vorkehrungen erreichen können oder immense bautechnische Maßnahmen vornehmen müssen“, sagte Theodor Bley.

Der stellvertretende Leiter des Geschäftsbereich Oldenburg der Niedersächsisches Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bestätigte auf Anfrage dieser Zeitung, dass der Wesertunnel in seinem derzeitigen Zustand nicht autobahntauglich ist.

Das hatte Norbert Sprenger von der Landesstraßenbaubehörde am Dienstag während des Erörterungstermins zum Raumordnungsverfahren für die Küstenautobahn, die durch den Wesertunnel führen soll, in Nordenham bekannt gegeben.

Nach den schweren Bränden in einigen Alpentunneln waren die „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (RABT) 2006 novelliert und verschärft worden. Der im Januar 2004 in Betrieb genommene 1,6 Kilometer lange Wesertunnel entspricht in drei Bereichen nicht mehr den jetzt geltende RABT, so die Auskunft von Theodor Bley.

So verfügen die beiden Röhren unter der Weser mit je zwei Fahrbahnen weder über Standspuren noch über alternative Pannenbuchten. In den RABT 2006 wird ein Höchstabstand zwischen den Fluchtwegen (Querverbindungen zwischen den beiden Röhren) von 300 Meter gefordert. Im Wesertunnel gibt es vier Querschläge am Abstand von 327 Metern. Zudem sollen sich Notrufeinrichtungen in geschlossenen Kabinen befinden. Im Wesertunnel gibt es offene Notrufsäulen.


Das Problem der Autobahntauglichkeit des Wesertunnels, die nach Ansicht der Vertreter der Landesstraßenbaubehörde nicht zu den größten Hindernissen der A-22-Planung gehört, werde man lösen können, sind sich die Planer sicher.

Seit zwei Jahren entsprechen etliche weitere Autobahntunnel in Deutschland nicht mehr den RABT. Zu ihnen gehörte auch der Ems-Tunnel. Er wurde bis 2007 mit einem Kostenvolumen von 7 Millionen Euro nachgerüstet. Ein vom Bund aufgelegtes Nachrüstungsprogramm „Sicherheit in Straßentunneln“ ist noch nicht abgeschlossen.

Die landesplanerische grobe Feststellung der A-22- Trasse soll mit Abschluss des Raumordnungsverfahrens bis Ende des Jahres erfolgen. Für das anschließenden Planfeststellungsverfahren planen die Experten der Landesstraßenbaubehörde, die 120 Kilometer lange Strecke von Westerstede bis Drochtersen in sieben bis acht 15 bis 20 Kilometer lange Teilabschnitte aufzuteilen, die eine eigene verkehrliche Wirksamkeit haben.

Für jeden Abschnitt werde es wegen der großen Zahl der Betroffenen ein separates Planfeststellungsverfahren geben, kündigte Stephan Köhler von der Landesstraßenbaubehörde auf dem Erörterungstermin in Nordenham an.