Von Hans Begerow
BOCKHORN - Eine Verordnung, die den Betrieb von Motorrasenmähern - und gartengeräten zwischen 12 und 14 Uhr untersagt, wurde mit Mehrheit vom Bockhorner Gemeinderat erlassen. Auch motorbetriebene Arbeitsgeräte dürfen mittags von Privatleuten nicht mehr eingeschaltet werden. Das Verbot erstreckt sich nicht auf Arbeiten landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebe.
Widerspruch gab es von der BfB-Fraktion. Mario Skrzipczyk begründete die Ablehnung: Wir sind gegen die Satzung. Wir bürden uns immer mehr Vorschriften auf, gab er zu bedenken. Der Effekt wäre nur ein höheres Aufkommen an Anzeigen bei der Polizei, anstatt, dass man miteinander spricht. Ratsvorsitzender Thomas Krettek: Mit einigen kann man darüber nicht sprechen, wisse er aus eigener Erfahrung.
Verordnungen müssten auch überwacht werden, sagte BfB-Ratsherr Wolfgang A. Janßen. Wenn die Überwachung fehlt, ist jede Verordnung für die Katz. Das sehen wir an der Straßenreinigungssatzung. Das Gras wächst überall in den Fugen. Er plädierte dafür, die Bürger auf das Ruhebedürfnis der Mitbürger hinzuweisen: Ich halte das nicht für notwendig.
Bürgermeister Ewald Spiekermann wollte die Sache mit der Straßenreinigung so nicht stehen lassen. 33 Bürger seien kürzlich erst angesprochen und auf ihre Pflichten hingewiesen worden.
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