Hannover - Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen halten die niedersächsischen Kommunen auch die Beschlagnahmung leerstehender Wohnungen für denkbar. Konkrete Planungen dafür gibt es laut Innenministerium gegenwärtig nicht. Das Land habe aber die Voraussetzungen geprüft, um im Zweifel handlungsfähig zu sein.
Der Abteilungsleiter im Innenministerium, Alexander Götz, nannte die Beschlagnahmung von Wohnungen „eine Option“. Wenn die Zahl der Flüchtlinge nicht sinke, „kann es sein, dass wir irgendwann diesen Schritt gehen müssen“. Götze zufolge könnte die Zahl der Flüchtlinge, mit denen Niedersachsen dieses Jahr rechnen muss, auf bis zu 100 000 steigen. Bisher sind laut Ministerium rund 65 000 Menschen gekommen.
„Wir sind in einer Situation, in der wir im Zweifel nichts mehr ausschließen“, sagte Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages. „Wir suchen jedes Quartier für den Winter, wo wir ein Dach über dem Kopf, Heizung und Sanitäreinrichtungen haben.“ Eine Beschlagnahmung leerstehender Wohnungen sei allerdings eine letzte Option und nicht „das wahrscheinliche Szenario“. Gebraucht würden größere Unterkünfte.
Dass Turnhallen oder leerstehende beheizbare Hallen in Gewerbegebieten für die Unterbringung genutzt würden, könne er sich jedoch vorstellen, sagte Meyer. Es gelte, alles zu tun, um Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetags, Heiger Scholz, warnte davor, Wohnungseigentümer unnötig zu beunruhigen. Rechtlich gebe es mit dem niedersächsischen „Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung“ für die Beschlagnahmung eine Handhabe. Dies gelte, wenn sie verhältnismäßig sei und es keine anderen Möglichkeiten gebe.
