Delmenhorst - Möglicherweise hat das Jobcenter Delmenhorst in den vergangenen Jahren die Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger zu knapp berechnet. Das legt ein Urteil des Sozialgerichts Oldenburg nahe. Die Oldenburger Richter hatten bemängelt, dass der Delmenhorster Mietspiegel, nach dem die Kosten der Unterkunft berechnet werden, auf einer Datenerhebung aus dem Jahr 2008 basiert.

Damit bilde er nicht mehr die soziale Wirklichkeit ab. Der Kläger, dem nahegelegt worden war, sich nach dem Tod seiner Frau eine kleinere Wohnung zu suchen, hatte recht bekommen. Er darf in seiner Wohnung bleiben. Möglicherweise kommen auf das Delmenhorster Jobcenter nun eine Reihe weiterer Klagen zu.

Der Jobcenter-Geschäftsführer und die Stadtverwaltung wollen sich erst in den kommenden Tagen zu ihrem Umgang mit dem Urteil äußern (Az.: S 42 AS 479/12).