Kreis Cloppenburg - Die Niederwildjagd in den Revieren steht kurz bevor. Damit verbunden sind auch wieder die Gesellschaftsjagden wie die traditionelle Hubertusjagd. Allerdings haben schon zahlreiche Hegeringe wegen des erhöhten Aufwandes abgesagt. Aktuell dürfen im Kreis Cloppenburg nur bis zu zehn Personen an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen. Darüber hinaus weist die Kreisjägerschaft darauf hin, dass bei einer Austragung unbedingt die Schutzmaßnahmen des Niedersächsischen Landesministeriums einzuhalten sind, so der Vorsitzende Bernhard Kurmann.

Kurmann appelliert an alle Weidmänner, Vorschriften strikt einzuhalten. Das sind sowohl der Mindestabstand von 1,50 Meter wie auch den persönlichen Kontakt auf das Nötigste zu beschränken. Wenn kein Abstand möglich ist, muss Mund- und Nasenschutz getragen werden. Ebenfalls ist ein Hygienekonzept zu erstellen. Nur dann könne eine Gesellschaftsjagd durchgeführt werden.

Auf den Jagdleiter komme weitere Verantwortung zu. „Er hat auf die Entwicklung der Pandemie mit angepassten hygienetechnischen Maßnahmen zu reagieren. Außerdem hat der Jagdleiter die Daten aller Schützen, Treiber, Hundeführer und Helfer zu erfassen und drei Wochen aufzubewahren. Sollte ein Jäger Symptome aufweisen, kann er nicht teilnehmen“, betont Kurmann. Das gilt ebenso für die Rückkehr aus einem Risikogebiet. Wer an einer Gesellschaftsjagd teilnimmt, sollte auch mit eigenem Fahrzeug anreisen. Beim Schüsseltreiben ist Eigenverpflegung vorgesehen.