Landkreis - Die Kreisverwaltung weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass bei der Herbstbestellung landwirtschaftlicher Nutzflächen „dem Thema Düngung besondere Bedeutung zukommt“. Die Bewirtschaftung der Flächen solle so grundwasserschonend wie möglich erfolgen. Laut des Herbsterlasses zur Düngeverordnung bestehe auf langjährig organisch gedüngten Böden und/oder humusreichen Standorten in der Regel kein Stickstoff-Düngebedarf zu Wintergetreide und Winterraps.

Um den Reststickstoff im Boden zu binden, biete sich der Anbau von Zwischenfrüchten an. Nach Aussage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) muss die Düngung zur Zwischenfrucht vor der Hauptwachstumsphase erfolgen und ist als Andüngung zu sehen. Die LWK empfiehlt den 15. September als spätesten Termin.

Wie es in der Mitteilung aus dem Kreishaus weiter heißt, bestehe nach der Ernte von Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Feldgemüse, Leguminosen und zur Förderung der Strohrotte grundsätzlich kein Düngebedarf. „Große Teile der landwirtschaftlichen Fläche des Landkreises Oldenburg liegen im Beratungsgebiet nach der Wasserrahmenrichtlinie.“

Landwirtschaftlichen Betrieben, die außerhalb eines Trinkwassergewinnungsgebietes liegen, wird angeboten, an einer kostenfreien einzelbetrieblichen Düngeberatung teilzunehmen. Diese beinhaltet unter anderem eine Untersuchung der Wirtschaftsdünger und eine vegetationsbegleitende Düngeberatung mit Boden- und Pflanzenuntersuchungen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Homepage der Landwirtschaftskammer.

Landwirte können sich direkt an die LWK-Berater, Dirk Klaus ( t   04471/94 83 34) und Ingo Kalthoff ( t   05439/ 94 07 23) oder für den Bereich Harpstedt, Beckeln, Ganderkesee an das Beratungsbüro Ingus ( t   04242/93 71 89) wenden.