Oldenburg - Wann ist ein Mitarbeiter ein „leitender Angestellter“ – von dem sich der Arbeitgeber unter Umständen ohne Angabe von Gründen trennen kann? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Verfahrens am Arbeitsgericht Oldenburg um einen früheren Abteilungsleiter bei EWE Netz, dessen Arbeitsverhältnis gekündigt worden war.

Diese Kündigung wurde vom Gericht am Donnerstag für unwirksam erklärt. Zugleich kann das Arbeitsverhältnis aber mit Wirkung zum 31. März aufgelöst werden – gegen Zahlung einer Abfindung von 33 779, 25 Euro.

Zugrunde gelegt wurde ein Monats-Bruttogehalt je Beschäftigungsjahr, hieß es. Im Laufe des Verfahrens waren nach Zahlen, die in der Anhörung genannt wurden, vom Kläger bis zu 350 000 Euro netto gefordert und von EWE Netz bis zu 120 000 brutto als Abfindung angeboten worden.

Das Gericht sah im Kläger einen „leitenden Angestellten“. So wird die Auflösung ohne Gründe möglich. Ausschlaggebend sei das Ausmaß, in dem er Personalentscheidungen treffen durfte, wie die Vorsitzende Richterin Marlene Scholl erläuterte. Gegen diesen Teil der Entscheidung kündigte der Anwalt des Klägers, Dr. Jörg Peter Strasburger (Hamburg), gegenüber dieser Zeitung eine Berufung an.

EWE hatte die Kündigung des 51-Jährigen 2012 mit der Art seines angeblich überzogen autoritären Umganges mit Mitarbeitern begründet. Die Ausführungen waren dem Gericht aber zu wenig konkret. Deshalb wurde die Kündigung für unwirksam erklärt.


Im Laufe der Anhörung wurde auch vorgetragen, dass der Kläger 2011 aufgedeckt habe, dass es für einen EWE -Kunden (einen Rasteder Gastronom) eine Bürgschaft gegeben habe, die nicht beglichen worden sei.

Im Vorfeld war bekannt geworden, dass EWE-Vorstandsvorsitzender Dr. Werner Brinker sie gewährt hatte. Die Richterin sah hier keinen zeitlichen Zusammenhang zum Streit. EWE teilte mit: „Herr Dr. Brinker hat diese Bürgschaft als Privatperson übernommen. Als Herr Dr. Brinker von dem offenen Rechnungsbetrag erfahren hat, hat er diesen vor 1,5 Jahren umgehend privat beglichen.“