Hannover - Die Verbraucherzentrale Niedersachsen befürchtet eine Kündigungswelle bei gut verzinsten Bausparverträgen. Nachdem die Bausparkasse Wüstenrot in den vergangenen Wochen 15 000 Altverträge mit noch hoher Guthabenverzinsung wegen Übersparung aufgelöst hatte, versuche jetzt auch die LBS Nord solche Verträge mit relativ hohen Zinsen zu kündigen.

„Was im Juli dieses Jahres angedroht wurde, wird für tausende Kunden der LBS Nord nun traurige Realität“, sagte Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale, am Mittwoch.

Die Bausparkassen sind von zwei Seiten unter Druck geraten. Sie müssen einerseits noch hohe Zinsen für die Guthaben aus alten Verträgen zahlen, können dies aber nicht durch hohe Darlehenszinsen aus dieser Zeit ausgleichen, weil Kunden auf diese teuren Kredite verzichten und stattdessen zu günstigeren Hypothekendarlehen greifen.

Die LBS Nord bestätigte auf Anfrage, dass sie Kunden anspreche, die auf ihrem Vertrag mehr als 100 Prozent der Bausparsumme angespart haben. „Mit der Übersparung der Bausparsumme ist der eigentliche Vertragszweck des Bausparens – die Erlangung des zinsgünstigen Bauspardarlehens – nicht mehr realisierbar“, sagte eine Sprecherin. Die LBS Nord beruft sich auf einen Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Verbraucherzentrale bestätigt, dass Kunden bei der Kündigung eines übersparten Vertrags nichts machen könnten. Die Rechtmäßigkeit solcher Kündigungen sei auch durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt worden.


Anders sieht es aus ihrer Sicht aus, wenn Verträge gekündigt würden, die noch nicht voll angespart sind. Hier sollten sich Kunden „entschieden zur Wehr setzen“, sagt Gernt. So seien Fälle bekannt geworden, in denen die Bausparkasse den Vertrag bereits zehn Jahre nach erstmaligem Eintritt der Zuteilungsreife gekündigt habe, obwohl der Vertrag erst zu 62 Prozent angespart gewesen sei.

Die LBS Nord bestätigt diese Maßnahme bei Kunden, deren Verträge mehr als zehn Jahre zuteilungsreif sind und die die Zuteilung nicht angenommen haben, sieht sich jedoch laut der Sprecherin im Recht. Begründung: Der Kunde hab sich nicht für eine konkrete Verwendung seines Bausparvertrags entschieden.

Die Verbraucherschützer wollen dies jedoch nicht gelten lassen und empfehlen betroffenen Kunden, schriftlich eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle der Landesbausparkassen (Postfach 7448, 48040 Münster) einzureichen. Zudem könne bei der Verbraucherzentrale ein Beratungstermin vereinbart werden (Tel. 0511/91196-0).