Stade - Rund 8,4 Millionen Euro Kundengelder soll ein Bankangestellter veruntreut haben. Einen Großteil soll er in der Hamburger Spielbank und im Internet verspielt haben. Eine Aussage dazu machte der 39-Jährige am Dienstag am Stader Landgericht aber erneut nicht. Sein Anwalt bat um Verhandlungsunterbrechung, weil die Wirtschaftsstrafkammer seinen Antrag zur Absetzung des Staatsanwaltes und des Gutachters zu Verhandlungsbeginn abgelehnt hatte. Nun will er einen Antrag zur Absetzung der gesamten Kammer wegen Befangenheit formulieren.

Der psychiatrische Gutachter hat dem Angeklagten nach Angaben des Gerichts in einem schriftlichen Vorgutachten bescheinigt, spielsüchtig gewesen zu sein. Dies habe seine Steuerungsfähigkeit allerdings nicht eingeschränkt. Damit wäre der Ex-Banker voll schuldfähig.

Während der Verhandlung lieferten sich Verteidiger und Staatsanwalt wegen dieses Gutachtens ein heftiges Wortgefecht. Der Staatsanwalt warf der Verteidigung ein „Pingpong-Spiel“ vor; durch den erneuten Befangenheitsantrag torpediere sie das gesamte Verfahren. Der Verteidiger verbat sich diese „Unverschämtheit“. Sein Mandant werde keine Aussage machen, die dieser Gutachter bewerte.

Der Angeklagte soll sich zwischen 2007 und 2010 insgesamt 156 Mal Kundengeld hat auszahlen lassen oder vereinbarte Investitionen in die eigene Tasche gesteckt und das Geld verspielt haben. Der ehemalige Angestellte der Deutschen Bank muss sich wegen Betrugs, Untreue und Urkundenfälschung verantworten. 4,5 Millionen Euro hat er laut Anklage wieder zurückgezahlt. In dem Prozess wird es auch darum gehen, warum der Betrug über Jahre hinweg unentdeckt blieb.