Ganderkesee/Hannover - „Für Vereine geht’s um die Wurst“, titelte die NWZ am 4. Februar. Die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) der Europäischen Union treibt auch den Verantwortlichen der Sportvereine in Ganderkesee die Sorgenfalten auf die Stirn. Der Grund: Seit dem 12. Dezember müssen die 14 häufigsten Allergene auch auf nicht vorverpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Auch Sportvereine können demnach als Lebensmittelunternehmer eingestuft werden, die Arbeit vieler Ehrenamtlicher würde sich deutlich erschweren.
Inzwischen hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium auf eine Anfrage der NWZ reagiert und einige Ausnahmeregelungen bestätigt. Die Vereine können aufatmen: „Der gelegentliche Verkauf von Kuchen oder anderen Speisen bei Sportveranstaltungen durch Privatpersonen, aber nicht etwa durch kommerzielle Würstchenbuden, wird nicht von der Kennzeichnungsverordnung erfasst“, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Hier seien Ehrenamtliche den Regelungen etwa von Landfrauenvereinen gleichgestellt.
Dies gelte jedoch – wie für alle Veranstaltungen – allein unter folgenden Voraussetzungen: „Es muss sich erstens um einen gelegentlichen Umgang mit Lebensmitteln handeln und zweitens um den Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen.“
Inwiefern nun Sport-, Landfrauen- und andere Vereine Lebensmittelunternehmer seien oder nicht, lasse sich nicht pauschal beantworten. „Hier kommt es darauf an, ob ein geschäftliches Interesse oder eine unternehmerische Tätigkeit vorliegen.“ Böten die Ehrenamtlichen eines Vereins auf Vereinsfesten gelegentlich Kuchenbasare oder Ähnliches an, zähle dies zur Kategorie „gelegentlicher Umgang“ mit Lebensmitteln. Die LMIV fände in einem solchen Fall keine Anwendung, so Ministeriumssprecher Klaus Jongebloed.
„Die Beurteilung des Einzelfalls erfolgt durch die zuständige kommunale Lebensmittelüberwachungsbehörde.“ Den Ehrenamtlichen werde durch diese vom Land Niedersachsen begrüßte Differenzierung ausdrücklich der Rücken gestärkt.
