Hannover - Das Land Niedersachsen hat die Konditionen zur Förderung sozialen Wohnraums weiter verbessert. Die geänderten Förderbedingungen sind rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten, teilte das Bauministerium am Mittwoch mit. Künftig werden für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau Tilgungszuschüsse gewährt.

„Mit den Verbesserungen wollen wir insbesondere den Mietwohnungsbau für Menschen mit geringem Einkommen deutlich ankurbeln“, sagte Niedersachsens Bauministerin Cornelia Rundt (SPD).

Investoren können auf ihre Förderdarlehen jetzt einen Tilgungsnachlass in Höhe von 15 Prozent erhalten. Er kann sowohl für Neubauten als auch für Erweiterungen oder Modernisierungen in Anspruch genommen werden. Anträge auf die Förderung mit Tilgungsnachlässen könnten bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N-Bank) gestellt werden, hieß es.

Die Landesregierung hatte bereits Anfang 2016 die Förderung für Sozialwohnungen angepasst. Nach den neusten Änderungen stehen in den Jahren 2016 bis 2019 mehr als 800 Millionen Euro für diesen Zweck bereit. Laut Einschätzung des Ministeriums tragen die Änderungen bereits Früchte. Im vergangenen Jahr wurden in Niedersachsen rund 1700 Wohnungen mit Mitteln der Wohnraumförderung gefördert. Das ist den Angaben zufolge eine Steigerung von 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr und der höchste Stand seit 2008.

Gleichwohl gibt es aus Sicht von Bauministerin Rundt weiterhin viel zu tun: „Die Wohnungswirtschaft in Niedersachsen hat weitere Investitionen zugesagt für den Fall, dass das Land eine Zuschussförderung anbietet. Dieser Ankündigung sollten jetzt Taten folgen.“ Weiter sieht Rundt die Kommunen in der Pflicht, ausreichend Flächen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.