Hannover/Im Nordwesten - Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) zeigt sich schon stolz auf den Gesetzentwurf zu Ladenöffnungszeiten an Sonntagen. „Mit dem Gesetzentwurf legen wir einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen der Beschäftigten, der Gewerbetreibenden, der Kirchen und weiteren Beteiligten vor“, sagt Rundt dieser Zeitung. Verbände haben in den nächsten Wochen die Chance zur Stellungnahme.
Das Echo fällt bisher positiv aus. „Eine Regelung, die zur Rechtssicherheit beiträgt“, lobt Thorsten Bullerdiek vom Städte- und Gemeindebund. Auch der Industrie- und Handelskammertag (NIHK) begrüßt die Pläne. Es werde eine „tragfähige Lösung“ geben, ist NIHK-Geschäftsführerin Susanne Schmitt überzeugt. Die Gewerkschaft „Verdi“ beklagt allerdings die Ausweitung der Ladenöffnungen für einen weiteren Sonntag in einzelnen Orts- und Stadtteilen. Damit werde die Tür geöffnet „für einen weiteren Missbrauch“, fürchtet die Gewerkschaft.
Grundsätzlich dürfen Geschäfte in normalen Kommunen an vier Sonntagen öffnen, anerkannte Ausflugsorte sogar an weiteren Sonntagen. Die Öffnungsdauer gilt für „höchstens fünf Stunden“, aber „außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten“. An allen staatlich anerkannten Feiertagen, Oster-, Toten- und Adventssonntagen darf nicht geöffnet werden. Gleiches gilt für Sonntage, die auf den 27. Dezember fallen oder auf den 1. Mai sowie 3. Oktober.
Bestehende Ausnahmen von diesen Regelungen, die in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums fallen, werden nicht verändert. So dürfen Kur- und Erholungsorte wie Bad Zwischenahn weiter vom 15. Dezember bis 31. Oktober an allen Sonn- und Feiertagen für acht Stunden öffnen – Ausnahmen sind der Karfreitag und der 1. Weihnachtstag.
