Apen - Seit 1957 werden Haushaltsbefragungen (Mikrozensusbefragungen) vorgenommen, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Der Mikrozensus ist eine statistische Erhebung, bei der im Gegensatz zur Volkszählung nur nach bestimmten Zufallskriterien ausgewählte Haushalte beteiligt sind. Ein Prozent aller Haushalte wird befragt.
Die Erhebung wird durch vom Landesamt für Statistik Niedersachsen ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit Laptop vorgenommen. Sie haben einen amtlichen Ausweis, und sind über alle Angaben, die sie von den Befragten erhalten, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nach der Stichprobenauswahl vom Bundesamt für Statistik finden die Mikrozensus-Haushaltsbefragungen 2017 in der Gemeinde Apen in folgenden Monaten und Gebieten statt: Feldstraße, Godensholterfeld, erste Februarhälfte Heidestraße, Hengstforde, zweite Märzhälfte Lärchenstraße, Augustfehn I, zweite MärzhälfteImkerstraße, Augustfehn II, erste Augusthälfte
Für den Mikrozensus hat der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in den ausgewählten Wohnungen einen Wohnsitz haben.
