LANDKREIS - Im abgelaufenen Jahr hat die Jugendgerichtshilfe des Landkreises Oldenburg zirka 450 Anklagen gegen Jugendliche bearbeitet. Die Zahl liegt auf dem Niveau der Vorjahre, wie aus dem Jahresbericht hervorgeht. Hinzu kommt für die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe die Vielzahl an Ermahnungsgesprächen, bei denen die Verfahren durch die Staatsanwaltschaft zunächst vorläufig eingestellt werden und es in der Regel nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Auch der Täter-Opfer-Ausgleich ist bei der Jugendgerichtshilfe verankert, bei dem zwei Konfliktparteien in einem gemeinsamen Gespräch anstreben, die Auseinandersetzungen beizulegen und somit einer weiteren Strafverfolgung entgehen können.

Die Jugendgerichtshilfe hat in Strafverfahren gegen Jugendliche eine Doppelfunktion. Auf der einen Seite umfassen die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe die Unterstützung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die Erforschung zur Persönlichkeit, Entwicklung und des sozialen Umfelds der straffällig gewordenen Jugendlichen. Andererseits wird dem beschuldigten Jugendlichen in erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Bereichen Hilfe angeboten. Zudem werden richterliche Auflagen, wie z.B. Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung, durch die Jugendgerichtshilfe überwacht.

An einer viel diskutierten Besonderheit des Jugendgerichtsgesetzes ist die Jugendgerichtshilfe ebenfalls beteiligt: die Beantwortung der Frage, ob ein Angeklagter im Alter zwischen 18 und 21 Jahren aufgrund seines Entwicklungsstandes noch als Jugendlicher durchs Leben geht und somit nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, oder ob die Person bereits als Erwachsener einzuschätzen ist und nach dem Allgemeinen Strafrecht sanktioniert werden muss. Diese Beurteilung wird in der Regel von der Jugendgerichtshilfe in das Verfahren eingebracht und hat für den Ausgang der Gerichtsverhandlung eine wichtige Bedeutung: Ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht stellt erzieherische Gedanken in den Vordergrund. Bei Anwendung des Allgemeinen Strafrechts ist in erster Linie die Vergeltung und der Schuldausgleich für die begangene Tat vorgesehen.

Zu den von Jugendlichen begangenen Straftaten im vergangenen Jahr gehörten besonders Verkehrsdelikte, Körperverletzungen und Diebstähle. Verfahren wegen Konsums illegaler Drogen sind wie in den letzten Jahren rückläufig. Die Sanktionen für verurteilte Jugendliche sind vielfältig. Sie leisten Arbeitsauflagen ab, besuchen Soziale Trainingskurse oder müssen eine Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Auch Arreste, Jugendstrafen mit und ohne Bewährung werden als Urteil ausgesprochen.