Landkreis - In der an Schärfe zunehmenden Auseinandersetzung zwischen Naturschützern und Landwirtschaftsvertretern werde von letzteren versucht, die Bevölkerung mit Unwahrheiten zu irritieren und das Volksbegehren Artenvielfalt zu torpedieren. Diese Meinung vertritt die Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH) mit Bezug auf Leserbriefe und Artikel in Hatten und Hude.

Dr. Remmer Akkermann, Vorsitzender der BSH, schreibt: „Pauschal werden die Unterzeichner des Volksbegehrens beschimpft, wenn festgestellt wird, dass die allermeisten gar nicht wüssten, worum es geht.“ Wenig hilfreich sei die falsche Feststellung, „was man denn Bauern noch als Ertrag gönnt“. Ein Hinweis auf den Berufsstand mit den größten Subventionen wie Flächenprämien etc. (siehe www.agrar-fischerei-zahlungen.de) dokumentiere das genaue Gegenteil.

Chancen, neue wirtschaftliche Standbeine z. B. durch Landschaftspflegeaufgaben zu entwickeln, seien von Landwirten in der Vergangenheit nicht genutzt worden. Akkermann: „Agrarfunktionäre waren oft zur Stelle, wenn es darum ging, dies ihren Berufskollegen auszureden und Tätigkeiten zugunsten von Natur und Landschaft in die Abteilung „unnütze Spielwiesen“ zu verweisen.“ Ein Spiegelbild dessen sei das völlig unterbesetzte Ressort Naturschutz in der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK).

Auch der oft zu hörende Hinweis, dass prozentual pro Fläche „deutlich mehr Gifte in Hausgärten eingesetzt werde“ (NWZ vom 8. Juli; Hatten-Seite) relativiert sich nach Ansicht der BSH schnell, wenn das genauer aufgeschlüsselt werde. „Tausende von Hausgärten bleiben giftfrei und Gartenbaubetriebe gehören nicht dazu.“ Dem Umweltbundesamt zufolge waren 2018 insgesamt 872 Mittel mit 285 Wirkstoffen unter 1690 Handelsnamen zugelassen, Herbizide überwiegen mit 49,2 %. Im Jahr werden davon bis zu 3500 Tonnen Wirkstoffe auf 12,1 Millionen Hektar Ackerland und Dauergrünland ausgebracht.

„Was die Mitverantwortung der Konsumenten an den zu niedrigen Preisen anbetrifft, so ist das leider zutreffend“, räumt der BSH-Vorsitzende ein. Um das zu ändern, seien alle, die auch meinen, es müsse das Volksbegehren zugunsten von mehr Artenschutz mit einer flächengebundenen Landwirtschaft unterstützt werden, aufgerufen zu unterschreiben. Die Meinung, das Volksbegehren widerspreche dem sogenannten „Niedersächsischen Weg“ sei falsch, denn es spreche sich dafür aus, die Empfehlungen in verbindliche Gesetzesform überzuleiten. Akkermann erinnert an positive Vorbilder: Vertreter der BSH hätten sich in den siebziger Jahren öfter mit dem damaligen LWK-Präsidenten Hans Behrens (Tweelbäke) getroffen, um gemeinsam über zukunftsgerechte Wege der Landwirtschaft vor Ort zu beraten. „Wir sind auch heute gern bereit, die praktische Umsetzung des Volksbegehrens – einschließlich der Aussagen des „Niedersächsischen Weges“ – land(wirt)schaftsverträglich in ähnlicher Weise miteinander abzustimmen.“