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Umwelt „Gemeinden können gestalten“

LANDKREIS - 36 Biogasanlagen sind im Landkreis Oldenburg am Netz; weitere 43 befinden sich in der Bau- oder Planungsphase. „Es geht uns nicht um Verhinderung, sondern um Steuerung“, betonte Landrat Frank Eger mit Blick auf die Entwicklungschancen der heimischen Landwirtschaft. Da Landes- und Bundesgesetzgeber den Kommunen aber keine einheitliche Regelungen für die Genehmigung an die Hand gäben, strebe der Kreis – gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften – eine Klärung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig an.

Erneut hatte sich der Umweltausschuss des Kreises am Dienstag des komplexen Themas der Steuerung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen angenommen. Im Beisein von Vertretern der kreisangehörigen Gemeinden erläuterten Werner Gieselmann und Johann Müller vom gleichnamigen Planungsbüro sowie Professor Dr. Wilhelm Söfker, der als Experte in Sachen Baurecht gilt, die diversen Instrumente der Kommunen.

„Sondergebiete ausweisen“

Laut Gieselmann und Müller sind gewerbliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich zulässig, sofern die Gemeinde keinen Bebauungsplan aufgestellt hat. Um die Entwicklung zu lenken, gebe es die Möglichkeit, Bebauungspläne für einzelne Gebiete auszuweisen, zweitens Flächennutzungspläne mit Gebieten für gewerbliche Anlagen zu benennen oder drittens im B-Plan Sondergebiete auszuweisen und Immissionsgrenzen festzulegen. Bei Biogasanlagen mit einer Leistung von bis zu 500 kWh, die zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörten, seien auch Kriterien wie etwa die Erschließung zu klären.

Söfker zufolge müsse sich das Vorgehen an den Entwicklungsmöglichkeiten der ortsansässigen Betriebe orientieren. Die Kommune könne ihre Zustimmung von ihren weiteren Entwicklungsplänen abhängig machen. „Wenn eine Gemeinde bestimmte Gebiete von Biogasanlagen freihalten will, darf sie das.“ Und: „Gemeinden können gestalten.“

Armin Köpke (CDU) sagte, die Ausarbeitung Söfkers sei eine „gute Handlungsanleitung“ für die Kommunen. Angesichts der hohen Verkehrsbelastung spiele der Immissionsschutz eine große Rolle. Ernst-August Bode (FDP) wies auf zu hohe Nitrateinträge im Grundwasser hin. „Die Akzeptanz in der Bevölkerung für Biogasanlagen sinkt von Tag zu Tag.“ Daher müsse die Landwirtschaft selbst ein Interesse an einem Rahmenplan haben. Antje Reimann (Biologische Schutzgemeinschaft Hunte) meinte, die Bürger „tragen die Kosten der Goldgräberstimmung“ in Sachen Biogas. Daher müssten die Gemeinden handeln. Martin Brinkmann (Grüne) rügte die Massentierhaltung insgesamt.


„Betriebe sichern“

Jens Heinefeld (CDU) und Wildeshausens Ortslandvolkvorsitzender Franz-Josef Dasenbrock mahnten eine sachliche Debatte an. „Wir wachsen nicht, um die Natur zu schädigen, sondern um die Betriebe zu sichern“, so Dasenbrock. Im Wettbewerb müssten die Rahmenbedingungen für alle gleich sein.

Eger sagte, er wolle höchstrichterlich klären lassen, ob gewerbliche Tierhaltungsanlagen wirklich privilegiert sind oder nicht. Vielleicht finde sich ja ein Landwirt, der bereit sei, den Weg der Sprungrevision bis zum BVerwG mitzugehen. „Ich will, dass uns das Gericht die Möglichkeit gibt, zu steuern.“ Vertreter von Kreis- und Gemeindeverwaltungen würden sich in Kürze zusammensetzen, um ihr Vorgehen in Sachen Biogas abzustimmen. Letztlich müsse aber jeder Gemeinde- oder Stadtrat selbst entscheiden.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent
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