LANDWEHR - Volker Schmidt will jetzt eigentlich „so richtig loslegen“: Sein landwirtschaftlicher Betrieb in Landwehr bietet mit 125 Milchkühen, 142 Hektar Nutzfläche, Jungrinderzucht und Schweinemast beste wirtschaftliche Perspektiven, organisatorisch sind der 33-Jährige und sein Partner Werner Behrens als Kapitalgesellschaft gut aufgestellt, weitere Investitionen stehen an, und die Familie zieht mit. Trotzdem sorgt sich Schmidt um seine Kreditwürdigkeit, malt die berufliche Zukunft in düsteren Farben und gesteht: „Ich hab’ Angst!“
Die Existenzsorgen gründen sich auf der geplanten Ausweisung des mittleren Delmetals als Landschaftsschutzgebiet. Ein knapp 300 Hektar großer Bereich zwischen Harpstedt und Schlutter ist als sogenanntes FFH-Gebiet bei der Europäischen Union angemeldet worden, die Pläne liegen zurzeit öffentlich aus – und bringen die Landwirtschaft auf Trab.
„Das FFH-Gebiet stellt von uns keiner in Frage“, betont Schmidt – wohl aber die sogenannte Schutzzone II, die als Puffer zwischen dem unmittelbaren Schutzbereich und der bewirtschafteten Umgebung dient. Mittendrin liegt sein Hof. „Der Betrieb Schmidt ist ein Sonderfall“, räumt denn auch Bernd Lögering ein. Der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde und sein Mitarbeiter Georg Schinnerer stellten sich am Freitag in Landwehr der Kritik der zahlreich versammelten Landwirte – und zwar durchaus mit gemischten Gefühlen: Lögering wandte sich gegen diese Form der „Diskussion auf dem offenen Markt“. Dass das Delmetal unter Schutz gehöre, sei „schon immer klar gewesen“, und es gebe in diesem Bereich seit 50 Jahren Landschaftsschutzgebiete, von denen auch der Hof Schmidt bereits betroffen sei. „Hier gibt es noch Strukturen, die wirklich naturnah sind“, betonte Schinnerer.
Andererseits traten er und Lögering den Befürchtungen der Landwirte, die durch das FFH-Gebiet existenzielle wirtschaftliche oder bauliche Einschränkungen erwarten, entschieden entgegen. Strenge Auflagen würden nur für die Schutzzone I gelten, betonten sie; in der Schutzzone II sei hingegen „alles erlaubt, was nicht verboten wird“.
Gleichwohl blieben offene Fragen, zum Beispiel die, warum die Große Höhe vom Landschaftsschutz befreit bleibt. „Unsere intensiv genutzten Flächen nehmen Sie rein, aber die Bereiche, wo es um Segelfliegen oder Spazierengehen geht, lassen sie raus“, wunderte sich der ebenfalls betroffene Landwirt Herbert Breithaupt.
Letzter Lebensraum der Bachmuschel im Nordwesten
